Alternative Liste Müllheim www.gruene-muellheim-neuenburg.de/alm
Dr. Martin Richter Fraktionsvorsitzender Am Eichwald 40 79379 Müllheim Tel.: 07631-5779
Alternative Liste
Müllheim Herrn
Bürgermeister Dr.
René Lohs Bismarckstraße
3 79379
Müllheim
Müllheim,
den 24. November 2007 Anträge der ALM zum
Haushalt 2008
Laut
der 3. Änderungsliste zum Haushaltsplanentwurf 2008 sind Einnahmen aus dem Verkauf
von Wohn- und Geschäftsimmobilien von 1.060.000.- € vorgesehen, 800.000.- €
mehr als im ersten Haushaltsplanentwurf. Dieser hohe Betrag lässt sich u. E.
nur erreichen, wenn erneut Mehrfamilienhäuser veräußert werden. Die
ALM beantragt, diesen Betrag abzusenken und keine Mehrfamilienhäuser mit mehr
als 3 Wohneinheiten zu verkaufen. Sie sind im städtischen Wohnungsbestand
unverzichtbar, da nach vertretbarer Sanierung bei kostendeckenden aber sozialverträglichen
Mieten großer Bedarf an solchen Wohnungen besteht, der am freien Markt nicht
gedeckt wird. Es soll geprüft werden, ob möglicherweise Teilgründstücke als
Bauplätze verkauft werden können um den Erlös zur Sanierung des städtischen
Wohnungsbestandes zu verwenden. 2. Sanierung
Bürgerhaus Müllheim Wir
beantragen die Einstellung von 310.500.- € zur Errichtung einer Solarstromanlage
auf dem Bürgerhausdach entsprechend der im Finanzausschuss vorgestellten Planung. Der
(konservativ) geschätzte Ertrag von jährlich 32.600.-€ entsprechend 10,5% erlaubt bei Inanspruchnahme zinsgünstiger Förderdarlehen
bereits eine Amortisation in weniger als 15 Jahren, so dass im städtischen
Haushalt mittelfristig sogar zusätzliche Einnahmen entstehen. Unabhängig
davon erscheint diese Maßnahme als konkreter kommunaler Beitrag zum Klimaschutz
praktisch zum Nulltarif geradezu zwingend
In
absehbarer Zeit ist mit der Errichtung weiterer Mobilfunkantennen im
Stadtgebiet zu rechnen. Da kurzfristig
mindestens zwei, wahrscheinlich sogar drei oder vier bestehende Anlagen einen
neuen Standort benötigen und zudem der Flächennutzungsplan fortgeschrieben
wird, bietet sich für die Stadt eine einmalige Gelegenheit für ein am Gesundheitsschutz
ausgerichtetes Mobilfunkmanagement. Da
die gesetzlichen Grenzwerte bekanntlich die medizinischen und biologischen Auswirkungen
der Mobilfunkstrahlung nicht berücksichtigen, sehen wir die Stadt in der
Pflicht, zum Schutze ihrer Bürgerinnen und Bürger unter dem Gesichtspunkt der
Gesundheitsvorsorge möglichst „verträgliche“ Standorte für Mobilfunksendeanlagen
auszuweisen. Die Standortfestlegung sollte möglichst im Einvernehmen mit den
Betreibern erfolgen. Hierzu ist eine auch von den Betreibern akzeptierte Begutachtung
unumgänglich. Der TÜV Süd wäre nach unsren Recherchen und bereits vorliegenden
Erfahrungen hierfür geeignet bei vertretbaren Kosten. Wir
beantragen hierfür die Einstellung von 25.000.- € in den Haushalt.
Wir
beantragen die Streichung der für eine Wirtschaftsförderungs-GmbH eingestellten
Personalkosten von 75.000.- €. Die
Mitteleinstellung sollte nach unserem Dafürhalten erst nach konkreten Beschlüssen
des Gemeinderats zur endgültigen Form einer städtischen Wirtschaftsförderung
erfolgen. Hierzu müssen erst konkrete Vorgaben vorliegen.
Angesichts
der Probleme von Vandalismus durch jungen Menschen, vor allem nachts und an
den Wochenenden im Stadtgebiet, über die immer wieder berichtet wird, halten
wir die Ausweitung des Streetworking für unumgänglich. Die aufsuchende Jugendarbeit,
die den Kontakt zu schwierigen Jugendlichen und Jugendgruppen sucht, hat sich
allenthalben bewährt. Wir
beantragen deshalb, zur Ausweitung des Streetworkings
die 1,7 Stellen TVöD-Gruppe 9 auf 2 volle Stellen und die 0,2 Stelle
TVöD-Gruppe 2 auf 0,5 Stellen aufzustocken und die entsprechenden Mittel in
den Haushalt einzustellen.
Die
ALM beantrag ein Programm „Mittagessen für 1.- €“ ins Leben zu rufen, um allen Schülerinnen und
Schülern bei ganztägigem Unterricht ein warmes Mittagessen zu ermöglichen.
Kinder in anderen Ganztageseinrichtungen wie Kinderhort oder Ganztageskindergarten
sollen ebenfalls mit einbezogen werden. Der
hierfür notwendige Betrag soll von der Verwaltung ermittelt und im Haushalt
2008 bereitgestellt werden. Zudem
soll versucht werden vom Land finanzielle Unterstützung zu bekommen. Familien,
die ALG II beziehen oder mit ihrem Einkommen knapp über dieser Grenze liegen
können die Kosten für ein warmes Mittagessen in der Schülermensa etc. nicht
aufbringen. Dabei ist ein vollwertiges warmes Essen gerade für diese Kinder
und Jugendlichen sehr wichtig. Im ALG II-Satz für Kinder bis 14 Jahren sind
pro Tag 2,57 €, für Kinder über 14 Jahre 3,43 € für die Ernährung vorgesehen.
Schon alleine aus diesen Zahlen ergibt sich klar, dass ein Essen in der
Schülermensa die finanziellen Möglichkeiten dieser Kinder und Jugendlichen
übersteigt. Noch
vor wenigen Wochen hatte Ministerpräsiden Oettinger diesbezüglich gegenüber
der BZ ausgesagt, dass die öffentliche Hand – Kommunen und das Land – sowie
Freie Träger da in der Verantwortung stehen würden. Mit freundlichen Grüßen Dr. Martin Richter |