Müllheim, den 21. März 2010 Antrag Die ALM beantragt einen erneuten Beschluss zur
Aufstellung des Flächennutzungsplans für die Stadt Müllheim. Begründung: Am
3. März 2010 erfolgte auf Grund der Vorplanungen des des
vorliegenden bis zum Jahr 2023 gültigen FNP. Zur
Festlegung des notwendigen neuen Flächenbedarfs bediente sich das Trotz
erheblicher Zweifel eines Teils der Gemeinderäte schloss sich die Mehrheit
den Ausführungen der Planer an, die wiederholt die entsprechenden Prognosen als
zwingende Grundlage ihrer Arbeit darstellten. Im
Februar 2010 veröffentlichte das Statistische Landesamt eine neue Prognose
basierend auf Zahlengrundlagen aus dem Jahr 2008. Damit hat die
vorangegangene Prognose ihre Gültigkeit verloren und darf nicht mehr für
entsprechende neue Beschlüsse herangezogen werden. Die neuen Zahlen wurden
sowohl seitens der Planer als auch der Verwaltung dem Gemeinderat
vorenthalten, obwohl sie eine sehr wichtige Entscheidungsgrundlage
darstellen. Es sei dahingestellt ob hier Nachlässigkeit oder gezielte
Irreführung des Gemeinderats und der Öffentlichkeit im Spiel sind. Tatsache
ist, dass die neuen Zahlen für das Zieljahr 2023 des FNP eine Einwohnerzahl
von 18615 gegenüber vormals 19660 angeben. Danach wäre der Flächenbedarf auf
einen Bevölkerungszuwachs von 339 anstatt 1384 zu berechnen. Der Bedarf läge
bei 339 EW/80 EW/ha = 4,2 ha statt bei 17,3 ha. Im neuen FNP muss der Bedarf
demnach um 13,1 ha reduziert werden. Ein Verzicht z. B. auf die ohnehin
umstrittene Ausweisung der Flächen Riedboden und „Mü1“ wäre somit möglich und
sogar nach den gesetzlichen Vorgaben geboten. Wir
sind der Auffassung, dass eine erneute Behandlung des FNP auf Grund der nun bekannten
völlig veränderten Voraussetzungen nach Gemeindeordnung zwingend notwendig ist und eine entsprechende Mitteilung an den Gemeindeverwaltungsverband vor dessen endgültiger Beschlussfassung zu erfolgen hat. Dr. Martin Richter |