Alternative Liste Müllheim              

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Dr. Martin Richter

Fraktionsvorsitzender

Am Eichwald 40

79379 Müllheim

Tel.: 07631-5779

 

 

 

Alternative Liste Müllheim

 

An den Gemeinderat

z. Hd. Herrn Dr. René Lohs

Bismarckstraße 3

79379 Müllheim

      

                                                                    

                                                          

                                                                                                     Müllheim, den 21. März 2010

 

 

 

 

Antrag

 

 

Die ALM beantragt einen erneuten Beschluss zur Aufstellung des Flächennutzungsplans für die Stadt Müllheim.

 

 

Begründung:

 

Am 3. März 2010 erfolgte auf Grund der Vorplanungen des Büros Fahle nach Offenlage und Kenntnisnahme der Einwendungen mehrheitlich der Beschluss zur Aufstellung

des vorliegenden bis zum Jahr 2023 gültigen FNP.

 

Zur Festlegung des notwendigen neuen Flächenbedarfs bediente sich das Büro Fahle der Prognosen des Statistischen Landesamtes basierend auf dem Jahr 2007.

Trotz erheblicher Zweifel eines Teils der Gemeinderäte schloss sich die Mehrheit den Ausführungen der Planer an, die wiederholt die entsprechenden Prognosen als zwingende Grundlage ihrer Arbeit darstellten.

 

Im Februar 2010 veröffentlichte das Statistische Landesamt eine neue Prognose basierend auf Zahlengrundlagen aus dem Jahr 2008. Damit hat die vorangegangene Prognose ihre Gültigkeit verloren und darf nicht mehr für entsprechende neue Beschlüsse herangezogen werden. Die neuen Zahlen wurden sowohl seitens der Planer als auch der Verwaltung dem Gemeinderat vorenthalten, obwohl sie eine sehr wichtige Entscheidungsgrundlage darstellen. Es sei dahingestellt ob hier Nachlässigkeit oder gezielte Irreführung des Gemeinderats und der Öffentlichkeit im Spiel sind.

 

Tatsache ist, dass die neuen Zahlen für das Zieljahr 2023 des FNP eine Einwohnerzahl von 18615 gegenüber vormals 19660 angeben. Danach wäre der Flächenbedarf

auf einen Bevölkerungszuwachs von 339 anstatt 1384 zu berechnen. Der Bedarf läge bei 339 EW/80 EW/ha = 4,2 ha statt bei 17,3 ha. Im neuen FNP muss der Bedarf demnach um 13,1 ha reduziert werden. Ein Verzicht z. B. auf die ohnehin umstrittene Ausweisung der Flächen Riedboden und „Mü1“ wäre somit möglich und sogar nach den gesetzlichen Vorgaben geboten.

 

Wir sind der Auffassung, dass eine erneute Behandlung des FNP auf Grund der nun bekannten völlig veränderten Voraussetzungen nach Gemeindeordnung zwingend

notwendig ist und eine entsprechende Mitteilung an den Gemeindeverwaltungsverband vor dessen endgültiger  Beschlussfassung zu erfolgen hat.

 

 

 

Dr. Martin Richter