Müllheim, den 2. Dezember 2009
Antrag Stellungnahme der Stadt Müllheim zur
Teilfortschreibung des Regionalplans Südlicher Oberrhein, Kapitel
Einzelhandelsgroßprojekte Sehr geehrter Herr Dr.
Lohs, Die Verbandsversammlung
des Regionalverbandes Südlicher Oberrhein hat eine Teilfortschreibung des
Regionalplans, Kapitel „Einzelhandelsgroßprojekte beschlossen. Zum vorliegenden
Planentwurf können Träger öffentlicher Belange bis zum 8.01.2010 Stellung
nehmen. Mit der Fortschreibung
soll die gesetzliche Vorgabe nach § 11, Abs. 3 LplG
zur Steuerung regional bedeutsamer Einzelhandelsvorhaben umgesetzt werden.
Gesteuert werden soll die Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsgroßprojekten
die eine Größe von 800 m² Verkaufsfläche bzw. 1200 m² Geschossfläche
überschreiten. Nach dem
Landesentwicklungsplan und den Vorgaben des Einzelhandelserlasses ist
großflächiger Einzelhandel nur in Ober- Mittel- und Unterzentren zulässig.
Vorgesehen ist die Ausweisung von Vorranggebieten (integrierte Lagen) für
großflächigen zentrenrelevanten Einzelhandel und Vorbehaltsgebiete in denen
nichtzentrenrelevante Einzelhandelsbetriebe angesiedelt werden können. Außerhalb
dieser Bereiche können keine großflächigen Einzelhandelsbetriebe angesiedelt
werden. Wir stellen den Antrag,
den Planentwurf in der nächsten Gemeinderatssitzung zu behandeln und
fristgerecht eine mit dem Gemeinderat abgestimmte Stellungnahme beim Regionalverband
Südlicher Oberrhein einzureichen. Im Vorfeld wurden von den
Gemeinden Flächenvorschläge für die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete erbeten.
Nur vier Gemeinden, darunter Müllheim, haben keine Vorschläge eingereicht. Im
Entwurf ist für Müllheim eine Planskizze für Vorranggebiete und
Vorbehaltsgebiete enthalten. Diese bedürfen aus unserer Sicht dringen einer
Korrektur. s. Anlage Mit freundlichen Grüßen Dr.
Martin Richter |