22. Februar 2010 Antrag zu Top 4 Neufassung der
Vergnügungssteuer Wir beantragen, bei der
Satzungsneufassung den Steuersatz für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten auf
12 v. H des Bruttoumsatzes festzulegen. Die Zahl der Spielhallen
hat in Müllheim in jüngster Zeit stetig zugenommen. Alle paar Monate hatte
der Bauausschuss über einen neuen Antrag auf Einrichtung einer Spielothek oder Spielhalle zu entscheiden und konnte die
Anträge meist aus rechtlichen Gründen nicht ablehnen. Es ist also davon
auszugehen, dass der Betrieb von Spielhallen bzw. Spielautomaten ein
lohnendes Geschäft ist. Leider hat dieses Geschäft auch negative Folgen. Die
Zahl der Glücksspielsüchtigen steigt ständig. Die Folgen für die Betroffenen
sind allgemein bekannt: Überschuldung, Verlust des Arbeitsplatzes, sozialer
Abstieg usw. Es macht deshalb wenig Sinn, für dieses zweifelhafte Geschäft
über günstige Steuersätze Anreize zu schaffen. Bei der überwiegenden Zahl
der Gemeinden in Baden-Württemberg liegt der Vergnügungssteuersatz zwischen
10% und 18%. Mit einem Steuersatz von 12% bewegt sich Müllheim immer
noch in einem sehr moderaten Bereich, der durchschnittliche Steuersatz der Städtegruppe, zu der
Müllheim als Mittelzentrum gehört, liegt bei 12,2 %. Es ist nicht
nachvollziehbar, warum Müllheim bei knappen Kassen einerseits auf dringend notwendige soziale
Maßnahmen verzichten will andererseits aber auf genau die hierfür nötigen Einnahmen großzügigst verzichtet, indem man sich ziert, von den
Spielautomatenaufstellern wenigstens durchschnittliche Steuersätze zu
verlangen. Wir können uns nicht vorstellen, dass eine solche Haltung bei
unseren Bürgern und Gebührenzahlern auf Verständnis stößt. Dr. Martin Richter |