An den

Bürgermeister und den Gemeinderat

der Stadt Müllheim

 

 

 

 

                                                                                                          Müllheim, den 29. Mai 2005

 

 

 

 

Interfraktioneller Antrag:

 

 

Sehr geehrter Herr Dr. Lohs,

 

wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung zu nehmen.

 

Die Unterzeichner beantragen:

 

Der Gemeinderat möge beschließen, dass die Stadt Müllheim ihren Beitritt zum Trinationalen Atomschutzverband der Bevölkerung um das AKW Fessenheim (TRAS) erklärt.

 

Über einen gleichlautenden Antrag hat der Gemeinderat bereits am 13. Juli 2005 beraten, dem jedoch die Mehrheit des Gremiums nicht gefolgt ist. Als Begründung wurde vorgetragen, dass eine Stilllegung des Atomkraftwerks (AKW) Fessenheim nicht auf juristischem, sondern nur auf politischem Weg angestrebt werden soll.

 

Eine erneute Behandlung des Themas in öffentlicher Sitzung ist angesichts der neuen Erkenntnisse, die zum AKW Fessenheim vorliegen, unerlässlich.

 

 

1.      Der politische Weg, eine Stilllegung zu erreichen ist völlig unrealistisch.

 

Sowohl der frühere Umweltminister Trittin wie auch der amtierende Umweltminister Gabriel haben eingeräumt, dass es keine politischen Gremien gibt, die eine Stilllegung von Atomkraftwerken bewirken könnten. In diesem Sinn äußerte sich auch jüngst ein deutsches Mitglied der Deutsch-Französischen Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Anlagen (DFK) in Müllheim.

Dieses Gremium, so die Information, würde einmal jährlich zu einem unverbindlichen Erfahrungsaustausch zusammenkommen. Es habe jedoch keinerlei Mandat z. B. Fragen zum AKW Fessenheim durch externe Gutachter untersuchen zu lassen.

 

Vor dem Hintergrund, dass gegenwärtig sowohl in Frankreich, als auch in Deutschland Laufzeitverlängerungen bestehender AKW politisch mehrheitsfähig sind, ist es realitätsfern zu glauben, dass eine Stilllegung bestehender AKW auf der politischen Ebene durchgesetzt werden kann. Hierzu ist weder der Wille erkennbar noch sind die erforderlichen Instrumente vorhanden.

 

 

2. Transparenz bei Störfällen und fehlende Risikoabschätzungen

.

Aus der französischen Kontrollkommission für das AKW Fessenheim ist zu erfahren, dass technische Daten, die zur Beurteilung von Störfällen erforderlich sind, von der Betreiberin Electricité de France (EdF) unter Verschluss gehalten werden. Erklärungen der Betreiberin zu Störfällen lassen sich somit von der Kontrollkommission nicht nachvollziehen und müssen deshalb als ungeprüfte Selbstauskunft betrachtet werden.

 

Zu den offensichtlichen Defiziten bei der Kommunikation mit den französischen Aufsichtsbehörden kommt, dass bestimmte Risiken, die vom AKW Fessenheim ausgehen, bisher nicht näher untersucht werden konnten. Hierzu gehört:

·         dass die Erdbebensicherheit nicht ausreichend geprüft wurde,

·         dass die Sicherheit allenfalls bei Absturz eines Sportflugzeuges gegeben ist, und

·         dass Risiken aus Terroranschlägen der heutigen Zeit nicht berücksichtigt wurden.

 

Wegen mangelnder Erdbebensicherheit in einer gefährdeten Zone wurde dem deutschen AKW Müllheim-Kärlich bei Koblenz in den achtziger Jahren die Betriebserlaubnis per Gerichtsbeschluss verweigert. Es wurde deshalb nie in Betrieb genommen.

 

Wir hatten eine unverzügliche Klärung der Risiken des AKW Fessenheim, die bislang nicht untersucht wurden, im Interesse der Bevölkerung am Oberrhein und insbesondere in Müllheim für zwingend erforderlich. Es ist nicht akzeptabel, dass offensichtlich Daten und Informationen den Aufsichtsbehörden nicht weitergeleitet werden und bestimmte Gefährdungspotentiale nicht geprüft wurden.

 

3. TRAS engagiert sich für die Sicherheit der Bevölkerung in Südbaden

 

Ziel des Trinationalen Schutzverbandes (TRAS) ist es, die Gefährdung der Bevölkerung, die sich aus dem Betrieb des AKW Fessenheim ergibt, zu minimieren. Hierfür werden gutachterlich die betriebsbedingten Risiken ermittelt, deren Anerkennung auf juristischem Weg in Frankreich erreicht werden soll. Bei Verstößen gegen geltende Sicherheitsbestimmungen sollen die Aufsichtsbehörden den Betreibern entsprechende Auflagen erteilen, die bei nicht beherrschbaren Gefahren auch die Stilllegung des AKW nach sich ziehen können.

 

Als politische Mandatsträger haben wir eine Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitbürger und Mitbürgerinnen. Auch wenn sich manche in unserer Stadt nicht subjektiv durch den Betrieb des AKW bedroht fühlen, ist es aber unsere Pflicht, alles zu tun um mögliche Gefahren, die objektiv entstehen könnten, zu erkennen und abzuwehren.

 

In Anbetracht der komplexen Materie und er politischen Lage halten wir den Weg, den TRAS aufzeigt, für einzig zielführend und politisch unbedenklich. TRAS gibt uns mit seiner Initiative die Chance, etwas außerhalb unseres direkten Einflussbereiches für die Sicherheit unserer Bevölkerung zu tun, ohne dass wir selbst aktiv werden müssen.

 

 

 


Dr. Ulrich Menny ,

Michael Vieweg,

Heinz Stauffer,

M. Eitel,

Axel Kühn,

Dr. Elisabeth Furcht-Krafft,

Martin Richter,

B. Karle,

Stefan Kritzinger,

Myriam Egel