Alternative Liste Müllheim              

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                                                              Dr. Martin Richter

 Fraktionsvorsitzender

 Am Eichwald 40

 79379 Müllheim

 Tel.: 07631-5779

Alternative Liste Müllheim

 

Herrn Bürgermeister

Dr. René Lohs

Bismarckstraße 3

 

79379 Müllheim

 

                                  

                                                                                                          Müllheim, den 5. März 2007

 

 

 

Grundstückserwerb Hafnergasse/Östliche Allee, Flurstücknummer 363/4

 

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

der Erwerb des Grundstücks zwischen Hafnergasse und Östlicher Allee, Flurstücknummer 363/4, durch die Stadt Müllheim wirft nachträglich Fragen auf. Dem Gemeinderat war bei der Sitzung am 6. Dezember nicht bekannt, dass die Baugenossenschaft Familienheim Markgräflerland e. G. , in deren Besitz sich das benachbarte Grundstück, Flurstücknummer 363/5 befindet, mit dem Land Baden-Württemberg in Kaufverhandlungen für das von der Stadt erworbene Grundstück stand. Unklarheit besteht auch bezüglich der Höhe des Kaufpreises. Nach einem uns vorliegenden Verkehrswertgutachten muss davon ausgegangen werden, dass die Stadt das Grundstück zu einem stark überhöhten Preis vom Land erworben hat. In dem Verkehrswertgutachten des Gemeindeverwaltungsverbandes Müllheim-Badenweiler vom 12.05.2005 kommt dieser zu dem Ergebnis, dass es sich bei dem 927 m² großen Grundstück um Rohbauland handelt mit einem Verkehrswert von

90.- € pro m² und einem Gesamtpreis von 83 430.- €. Im Bebauungsplan „Stadtkern Nord“ ist die Erschließung des Grundstücks ausschließlich von der Hafnergasse aus, über das Grundstück, Flurstücknummer 363/5 vorgesehen, dadurch aber von der Zustimmung der Besitzerin dieses Grundstücks, der Baugenossenschaft Familienheim Markgräflerland e. G. abhängig. Die Bebaubarkeit dieses Grundstücks ist somit in Frage gestellt. Hinzu kommt, dass das Grundstück innerhalb des Grabungsschutzgebietes „Martinskirche“ liegt.

 

Da von Seiten der Stadt keine konkreten und zwingenden Pläne für eine Verwendung des Grundstücks vorliegen und es somit auch keinerlei Veranlassung gab, das Grundstück erwerben zu müssen, erscheint der gesamte Vorgang äußerst fragwürdig.

 

Der vorgetragene Sachverhalt wirft Fragen auf, die geklärt werden müssen und um deren Beantwortung wir bitten:

 

  1. Zu welchem Preis hat die Stadt das Grundstück, Flurstücknummer 363/4, vom Land Baden-Württemberg erworben?

 

  1. Welche besonderen Gründe lagen vor, einen Kaufpreis zu akzeptieren, der über dem, durch das Verkehrswertgutachten ermittelten liegt?

 

  1. Welche Pläne hat die Stadt zur zukünftigen Nutzung des Grundstücks?

 

  1. Ist der Kauf bereits notariell abgeschlossen?

 

 

Für Ihre Bemühungen besten Dank

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Martin Richter