Badische Zeitung vom Freitag, 23. März 2007
René Lohs rügt die ALM-Fraktion
Angeblicher Verstoß
gegen die Verschwiegenheitspflicht / Fraktionssprecher Richter kann indes auf
Zeitungsbericht verweisen
Von
unserer Redakteurin Gabriele Babeck-Reinsch
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Der Kauf eines
Grundstückes an der Östlichen Allee wird zum Stein des Anst
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MÜLLHEIM. Der Paukenschlag kam ganz zum
Schluss — in Form einer geharnischten und auch formell formulierten Rüge an die
Fraktion der Alternativen Liste Müllheim (ALM). Bürgermeister René Lohs drohte
ihr außerdem mit einem Bußgeld. Veranlassung dazu sah er, weil ein
Grundstücksgeschäft der Stadt an die Öffentlichkeit gelangt war.
René Lohs schien auf die Frage geradezu gewartet zu haben. Als ALM-Fraktionssprecher Martin Richter das Thema
Grundstücksgeschäft anschnitt, legte der Bürgermeister unvermittelt los. Er
habe zum ersten Mal Anlass, eine Fraktion offiziell und "mit Billigung der
Rechtsaufsichtsbehörde" zu rügen, erklärte er. Die ALM habe mit der
Bekanntgabe eines Grundstücksgeschäftes die Verschwiegenheitspflicht nach
Paragraph 35 der Gemeindeordnung verletzt, indem sie Informationen aus einer
nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung öffentlich bekannt gemacht habe. Er habe
diesen Sachverhalt der Aufsichtsbehörde im Landratsamt zur Kenntnis gegeben, so
Lohs.
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Offenbar aber hat der Bürgermeister bei seinen
Vorwürfen einen Sachverhalt übersehen, der die Kritik mehr als relativiert.
Bevor die ALM-Fraktion überhaupt den von ihm
gemeinten und an ihn gerichteten Auskunftsantrag stellte, hatte eine örtliche
Zeitung bereits über den Grundstückskauf berichtet. Es geht um das Flurstück
363/4 zwischen Hafnergasse und Östlicher Allee. An diesem 1000 Quadratmeter
großen Stück, das dem Land gehörte, hatte auch die
Familienheim Interesse, weil sie direkte Angrenzerin
ist. Ihr aber war der Preis zu hoch. So wollte die ALM wissen, warum die Stadt
für ein als Rohbauland eingestuftes Grundstück einen über dem Verkehrswert
liegenden Kaufpreis akzeptiert hat.
Bisher gibt es darauf keine Antwort, hingegen reichhaltig Vorwürfe. ALM-Fraktionssprecher Martin Richter hatte kein
Rechtfertigungsproblem. Er wies die
Einlassungen des Bürgermeisters als "absolute Verleumdungen"
zurück, da
Dr. Martin Richter |
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er ja nur aus einem Zeitungsbericht zitiert
habe. Von der Rechtsaufsicht im Landratsamt war gestern übrigens folgendes zu
erfahren: "Wir wurden weder mündlich noch schriftlich über den konkreten
Sachverhalt informiert" , sagte Manfred Kocher,
stellvertretender Leiter der Presse- und Koordinationsstelle. Wohl aber habe
Bürgermeister Lohs aus Müllheim eine ganz allgemeine Anfrage über den
Paragrafen 35 (Verschwiegenheitspflicht) an das Amt gerichtet.
Badische Zeitung vom Freitag, 23. März 2007
EIN WORT DAZU:
Erst prüfen, dann rüffeln
Lohs-Rüge
Den Triumph wollte er offensichtlich allein
auskosten. Hätte der Bürgermeister seine Mitarbeiter gefragt, wäre die Sache
wahrscheinlich anders ausgegangen. Zum Beispiel seinen persönlichen Referenten
Michael Kaszubski. Dieser nämlich hatte der Zeitung auf deren Anfrage hin Auskunft
gegeben und extra noch beim Sachbearbeiter nachgefragt. Auf die daraufhin
folgende Darstellung hat die ALM reagiert. Ihr daraus einen Strick zu drehen,
ist mehr als verwegen. Es zeugt ebenso von wenig Respekt den Mandatsträgern
gegenüber. René Lohs stünde anders dar, wenn er sich gründlicher mit den
Sachverhalten auseinandersetzen würde, bevor er ohne Netz und doppelten Boden
zum Angriff übergeht. So steht auch seine Behauptung, das Landratsamt in dieser
Sache hinter sich zu haben, auf äußerst wackligen Füßen. Die Zurückhaltung der
Behörde ist bekannt, sich ungeprüft in Rechtsfragen zu äußern. Dass sie in
diesem Fall explizit behauptet, den Sachverhalt konkret gar nicht vorgetragen
bekommen zu haben, rückt den Bürgermeister in ein gehörig schiefes Licht. Diese
Angelegenheit gehört sehr schnell aus der Welt geschafft: mit der Rücknahme der
Vorwürfe, einer Entschuldigung und klaren Antworten auf die Fragen der ALM.
Gabriele Babeck-Reinsch