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   Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) 
  Regionalverband Südlicher Oberrhein
  Kontakt: Dr. Frank Baum, Weiherweg 13, 79219
  Staufen
    
  Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV)
  Arbeitskreis Nördliches Markgräflerland
  Kontakt: Jörg Pflüger, Fohrenbergstraße  39, 79219 Staufen 
    
  Naturschutzbund Deutschland (NABU) 
  Gruppe Müllheim 
  Kontakt: Christoph Hercher, Lina-Kromer-Straße 20,
  79379 Müllheim
    
                                                                                                     
   
                                                                                                                  den
  6. März 2008                                                             
   
  An den
  Gemeindeverwaltungsverband 
  Müllheim-Badenweiler
  Abteilung Bauleitplanung 
  Bismarckstraße 3 
    
  79379 Müllheim
    
    
    
  Neufassung Flächennutzungsplan  
  Gemeindeverwaltungsverband Müllheim-Badenweiler
    
  
  
  
    
  wir bedanken uns für die
  Übersendung der Unterlagen zur Fortschreibung des FNP und geben dazu für die
  oben genannten, nach § 67 NatSchG anerkannten
  Naturschutzverbände die folgende Stellungnahme ab. 
    
    
  Für die Bewertung der geplanten
  Flächenausweisungen legen wir die folgenden Kriterien zugrunde: 
    
  (1) Sind Flächen betroffen, die
  laut  Regionalplan, Naturschutzgesetz
  oder Natura-2000-Netzwerk besonders geschützt sind? (Regionale Grünzüge,
  Grünzäsuren, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale,
  besonders geschützte Biotope nach § 32 NatSchG,
  Natura-2000-Gebiete) 
   
  (2) Wird das Bild der Landschaft oder einer gewachsenen Ortschaft erheblich beeinträchtigt? 
   
  (3) Werden wichtige regionalplanerische Grundsätze verletzt, beispielsweise:  
   
   
        -
  Klassifizierung von Orten als „Gemeinden mit Eigenentwicklung“ nach dem  
                Regionalplan, 
        -
  Sparsamer Umgang mit der Fläche (Minimierung des Flächenverbrauches), 
        -
  keine Neuzerschneidung von freier Landschaft,     
  -
  Erhalt von geschlossenen Grünbereichen/keine weitere Zersiedelung der
  Landschaft. 
   
  Diese Kriterien leiten sich von verbindlichen gesetzlichen und
  raumplanerischen Vorgaben ab, wie sie z.B. im Baugesetzbuch, im
  Naturschutzgesetz oder im Regionalplan des Regional-verbandes
  Südlicher Oberrhein festgelegt sind. 
   
  Sie entsprechen darüber hinaus aber auch einem breiten Konsens, der von der Landesregie-rung, von den Parteien des Landes und von
  vielen gesellschaftlichen Gruppen getragen wird. Er lässt sich im Rahmen der
  Vorstellungen von nachhaltiger und zukunftsfähiger Politik  mit den folgenden Stichworten
  charakterisieren: „Begrenzung des Flächenverbrauches  - 
  Vermeidung von Neuzerschneidungen der Landschaft   -  
  Nutzung von innerörtlichen Potentialen 
  -   Erhalt der biologischen und
  landschaftlichen Vielfalt – Rücksichtnahme auf Boden, Wasser und Klima“.
  Diese Vorstellungen bilden auch die Grundlage verschiedener Strategien  und Programme des Bundes und des Landes; zu
  nennen sind beispielsweise:  
   
  -  Komreg
  („Kommunales Flächenmanagement in der Region“) 
  -  MELAP („Modellvorhaben zur
  Eindämmung des Landschaftsverbrauchs durch Aktivierung  
     des innerörtlichen Potenzials“) 
  -  das Bündnis „Flächen gewinnen in
  Baden-Württemberg“   
  -  die Nachhaltigkeitsstrategie der
  Landesregierung 
   
  An diesen Vorgaben muss sich auch der Entwurf für die Fortschreibung des
  FNP Müllheim-Badenweiler messen lassen. 
   
   
  Die Landschaft
  des Markgräflerlandes darf nicht wie „Verbrauchsmaterial“ behandelt werden! 
   
  Neben den genannten, allgemeingültigen Grundsätzen für den Umgang mit
  Landschaft gelten im Markgräflerland noch besondere Gesichtspunkte. Der
  Schwarzwaldrand mit der Vorberg-zone und Belchen und Blauen im Hintergrund stellt eine
  ungewöhnlich reizvolle, deutsch-landweit bekannte Landschaft dar, die seit
  langem von Touristen und Naturfreunden, aber auch von Künstlern und vor allem
  auch von ihren Bewohnern geschätzt wird. Diese Land-schaft
  wird als „Himmlische Landschaft“ (René Schickele),
  „Paradies am Oberrhein“ und „Toskana Deutschlands“ gepriesen, bedichtet und
  beworben. Emil Bizer, Adolf Riedlin,
  Karl Hofer, Julius Kibiger und Adolf Strübe sind einige der Maler, die in dieser Landschaft zu-hause waren und 
  sich von ihr inspirieren ließen. Die Liste von Freunden dieser
  Landschaft mit klangvollen Namen ließe sich leicht verlängern. 
   
  Es kann nicht angehen, dass der Charme dieser vielgelobten
  Landschaft  nur dann zählt, wenn sie in
  Tourismus-Prospekten, auf Messen oder in Ansprachen von Bürgermeistern
  vermarktet werden soll. In der konkreten Praxis von Planung und Bauen wird
  sie weiterhin behandelt und verbraucht wie ein vermehrbares Handelsgut. Von
  bewusst schonendem und behutsamem Umgang ist ebenso wenig zu spüren wie von
  einem neuen, zeitgemäßen Denken, das der Nachhaltigkeit verpflichtet ist. Das
  lässt sich leider nur zu gut aus dem Entwurf der FNP-Fortschreibung belegen.
  Dabei sollte eigentlich klar sein, dass die Landschaft die entschei-dende Grundlage für die Beliebtheit und
  Attraktivität der Region ist, -  und
  damit die Basis für den florierenden Tourismus. Auch aus ökonomischen Gründen
  sollte daher der Schutz der Landschaft einen hohen Stellenwert haben. 
   
   
   
  Der Entwurf der
  FNP-Fortschreibung schreibt die verschwenderische Praxis des
  Flächenverbrauches der letzten Jahrzehnte fort. Er ist heutigen Vorstellungen
  nicht angemessen und muss revidiert werden. 
    
  Durch
  einen einfachen Vergleich mit der Situation in Freiburg soll deutlich gemacht
  werden,  wie überzogen und inakzeptabel
  die Vorstellungen des GVV sind: 
    
  Die
  Stadt Freiburg hat rund 217.000 Einwohner und veranschlagt im aktuellen FNP
  (beschlossen 2006) eine Flächen-Neuinanspruchnahme von 131 ha. 
    
  Der GVV
  Müllheim-Badenweiler hat rund 32.000 Einwohner und verplant in der
  FNP-Fortschreibung 135 ha Landschaft (nach Abzug der Flächen, die „grün“
  bleiben sollen, z.B. der Kleingartenflächen in Müllheim). – Es wird also etwa
  die selbe Fläche wie in Freiburg beansprucht, obwohl
  die Bevölkerungszahl nur etwa 15 % der Freiburger beträgt. 
    
  In
  diesem Zusammenhang erscheint der Hinweis wichtig, dass auch in Freiburg
  zunächst weitaus größere Flächen verplant werden sollten. Nach breiten
  Protesten aus der Bürgerschaft kam es zu einer erneuten Diskussion, die in
  ein moderiertes Verfahren mit Bürgerbeteiligung mündete. Durch dieses konnten
  letztlich die Flächenansprüche einvernehmlich entscheidend reduziert werden.  
    
  Es ist
  dringend zu wünschen, dass auch im GVV Müllheim-Badenweiler die Flächeanfor-derungen nochmals kritisch überprüft und
  deutlich reduziert werden. Von nachhaltiger und zukunftsfähiger Planung kann
  sonst keinesfalls gesprochen werden. 
    
    
  Zu den folgenden Flächen,
  die aus unserer Sicht besonders problematisch sind, möchten wir im Einzelnen
  Stellung nehmen: 
   
   
  Auggen  (2.457 Einwohner,
  Eigenentwicklung) 
   
  Au 3: Erweiterung Jacobi, 4,11 ha Gewerbefläche 
  Au
  4: Kleinmattenweg III, 5,89 ha Gewerbefläche 
  Au 5: IKG Auggen-Müllheim, 4,52 ha Gewerbefläche 
   
  Diese insgesamt 14,52 ha Gewerbefläche sind bei einem Ort mit Eigenentwicklung
  mit den Vorgaben des Regionalplanes nicht vereinbar. Auggen ist danach als
  Gewerbestandort „GE“ klassifiziert, d.h. mit „Gewerblichen
  Entwicklungsmöglichkeiten kleineren Umfangs zur Verbesserung der lokalen und
  nahbereichsbezogenen Arbeitsplatzstruktur (bis zu ca. 10 ha)“.  
  Um eine
  weitere Ausdehnung bandartiger Siedlungsstrukturen entlang der B3 zu
  vermeiden, sollte unseres Erachtens das Gebiet Au 4 entfallen. Das IKG Auggen-Müllheim beinhaltet weniger spornartige Struktur,
  zudem sind in dem Gelände bereits bauliche Anlagen vorhan-den.
  Interkommunale Gewerbegebiete sind im Sinne der Bündelung von Infrastruktur
  ohnehin vorzuziehen.  
   
   
   
  Badenweiler 
  (3.926 Einwohner, Eigenentwicklung) 
   
  Ba 1: Schänzle, 2,69 ha 
  Ba 4: Hintere Au, 1,93 ha 
   
  Diese beiden Wohnbauflächen würden starke Eingriffe in die für
  Badenweiler so typische und wertvolle Wiesen- und Streuobstlandschaft in
  exponierter Hanglage bedeuten. Im Sinne von sparsamem und nachhaltigem Umgang
  mit der Landschaft plädieren wir dafür, diese beiden Gebiete flächenmäßig
  deutlich zu reduzieren. 
   
  Ba 9: „Gegenüber Moosmatt“, 2,05 ha (Mischgebiet) 
  Ba 10: Schweighof-West, 1,08 ha (Wohnbaufläche) 
   
  Beide Flächen liegen im Landschaftsschutzgebiet sowie in der Grünzäsur
  zwischen Oberwei-ler und Schweighof und sind daher
  nicht genehmigungsfähig. Aus Gründen der Freihaltung der hier besonders
  reizvollen Landschaft im Umfeld von Badenweiler sollte auf beide Flächen
  verzichtet werden. Die Tatsache, dass mit „Moosmatt“ bereits ein kleines
  Baugebiet quasi im Außenbereich existiert, darf nicht als Begründung dafür
  dienen, die Lücke zu schließen. Der Eingriff würde sonst durch Bildung eines
  langen Sporns in die Landschaft weiter verschlim-mert. 
    
  Ba 6b:
  Campingplatz-West, 0.87 ha 
   
  Die Fläche in reizvoller Lage befindet sich teils im FFH-Gebiet
  mit wertvoller Biotopaus-stattung und in
  unmittelbarer Nachbarschaft zum Regionalen Grünzug, sie ist zudem Bestand-teil der Erholungslandschaft am Südhang des Weilertales. Wir schlagen vor, lediglich die Erweiterung
  des Campingplatzes nach Osten zu genehmigen. 
    
   
  Buggingen  (3.825 Einwohner,
  Eigenentwicklung) 
   
  Bu 1: Bernel I,
  5,58 ha (Wohnbebauung) 
    
  Es stellt sich die Frage,
  ob für einen Ort mit Eigenentwicklung und knapp 4000 Einwohnern eine derartig
  große Fläche für Wohnungsbau notwendig ist. Wir plädieren für eine Verkleine-rung der Fläche.  
    
  Bu 7: Wohnmobilstellplatz, 0,33 ha 
   
   
  Der vorgesehene Platz
  liegt im Regionalen Grünzug, außerdem sind nach § 32 NatSchG
  besonders geschützte Biotope betroffen. Er befindet sich im Außenbereich, im
  wertvollsten Naherholungsgebiet von Buggingen. Durch den Betrieb dieses
  Stellplatzes würde das idyllische Landschaftsbild am östlichen Ortsrand
  massiv gestört. Hier plädieren wir für den vollständigen Verzicht des
  Vorhabens.  
   
   
   
   
    
  Müllheim 
  (18.236 Einwohner, Kernort und kernnahe Ortsteile: Siedlungsbereich,
  restliche Ortsteile: Eigenentwicklung) 
   
  Die FNP-Fortschreibung sieht für die Stadt Müllheim samt Teilorten 37
  Bauflächen mit ins-gesamt rund 80 ha Fläche vor.
  Dazu gehören sowohl umfangreiche Gewerbeflächen (rund 27 ha) als auch
  zahlreiche Wohnbauflächen. Die Flächen sind z.T.
  landschaftlich problematisch, z.T. kollidieren sie
  mit planungsrechtlichen Vorgaben (regionaler Grünzug, Grünzäsur, LSG) und
  müssen daher  kritisch gesehen
  werden.  Die Planung großer
  Wohnbauflächen ist ein In-diz dafür, dass Müllheim
  erheblichen Einwohnerzuwachs erwartet oder erhofft. Die Zahlen der
  Bevölkerungsentwicklung für die letzten Jahre belegen aber den gegenteiligen
  Trend: die Bevölkerungsentwicklung stagniert. Auch wenn das Angebot an
  günstigem Wohnraum wich-tig für die künftige
  Entwicklung der Stadt ist, sollte das Flächenangebot realistisch bleiben und
  nicht an vielen Stellen auf Kosten besonders wertvoller Landschaft gehen. 
    
  Die folgenden für Müllheim
  vorgeschlagenen Flächen sehen wir als besonders problematisch an: 
   
  Mü 1: „Zwischen L 125 und L 131“, 5,39 ha (Wohnbaufläche) 
   
  Diese Fläche liegt an exponierter Stelle und bietet einen großartigen, freien
  Blick in Richtung Schwarzwaldrand und Badenweiler. Von der L 125 und dem
  begleitenden Rad- und Fußweg ebenso wie von der Helios-Klinik
  aus eröffnet sich dieser weite Blick in die Landschaft des Weilertales. Hier mit einem Baugebiet in die freie
  Landschaft vorzudringen wäre u.E. ein
  Sakrileg.  Hinzu kommt, dass die Fläche
  in der ausgewiesenen Grünzäsur zwischen Müllheim und Niederweiler liegt. Zu
  den Funktionen einer Grünzäsur zählt laut Regionalplan die „Ver-meidung einer bandartigen Siedlungsstruktur,
  Zersiedelung der Landschaft sowie klare Tren-nung
  der Siedlungen“.  Grünzäsuren reichen
  von Bebauungsrand der einen zum Bebauungs-rand der
  anderen Ortschaft (Definition lt. Regionalplan: „Grünzäsuren sind regional bedeut-same Freihaltezonen zwischen örtlichen Bebauungen
  ...“). Auch wenn diese Grünzäsur in der Vergangenheit schon durch eine nicht
  nachvollziehbare Entscheidung eingeengt wurde (Tank-stelle!),
  darf sie keinesfalls weiter beschnitten werden. Wir plädieren dafür, dass
  diese Fläche vollständig gestrichen wird. – Es sei auch darauf hingewiesen,
  dass der Ortschaftsrat von Nie-derweiler (auf
  dieser Gemarkung liegt die fragliche Fläche) die Bebauung ablehnt.  
   
  Mü 4: „Südl. Wolfackerweg“, 1,27 ha
  (Wohnbaufläche) 
   
  Die planungsrechtlichen Vorgaben sprechen klar gegen diese Fläche: Sie liegt
  als Teil der wertvollen Erholungslandschaft in der Grünzäsur Müllheim –
  Niederweiler sowie im regio-nalen Grünzug. Die
  Fläche ist daher ungeeignet für eine Bebauung. 
    
  Mü 5: Riedboden, 7,46
  ha (Wohnbaufläche) 
    
  Diese große Fläche stellt
  keine Arrondierung bestehender Siedlungsflächen dar, sondern springt
  spornartig weit in die freie Landschaft vor. Sie sollte u.E.
  deutlich reduziert und auf den östlichen Teil beschränkt werden.  
    
    
  Mü 10: Renken, 13,53 ha
  (Gewerbefläche) 
  Mü 11: Äußeres Wässerefeld, 7,27 ha (Gewerbefläche) 
   
  Beide Fläche greifen in die Grünzäsur Müllheim – Neuenburg
  ein. Wenn das Instrument „Grünzäsur“ ernst genommen und eine weitere
  Einengung des Freiraumes zwischen den Orten verhindert werden soll, sind die
  Flächen nicht genehmigungsfähig. 
   
  Mü 12: Nord-Ost-Bereich, 1,18 ha (Wohnbaufläche) 
    
  Diese Fläche am Nordrand
  von Vögisheim stellt – im Gegensatz zur Beschreibung im Flä-chensteckbrief
  - keine „Arrondierung“ dar, sondern stößt als Ausbauchung in die Freifläche
  zwischen Müllheim und Vögisheim vor. Diese sollte jedoch als kommunale Grünzäsur
  erhal-ten und nicht weiter eingeengt werden. Das
  Grundprinzip, nach dem das Zusammenwachsen von Orten und die Entstehung
  bandartiger Siedlungsstrukturen zu vermeiden ist, muss auch für die Teilorte
  einer Gemeinde gelten. Nachdem für Vögisheim noch weitere Wohnbauflä-chen
  vorgesehen sind, sollte diese Fläche entfallen. 
   
  Mü 14: Vor dem Ölberg, 0,81 ha (Wohnbaufläche) 
  Mü 15: Lehmen, 0,79 ha (Wohnbaufläche) 
  Mü 16: Kirchmatt, 0,56
  ha (Wohnbaufläche) 
   
  Alle drei Flächen liegen am oberen Ortsrand von Niederweiler und dringen
  keilartig in die wertvolle Wiesen- und Streuobstlandschaft  zwischen Niederweiler und Badenweiler vor.
  Die Fläche „Kirchmatt“ greift zudem in die Grünzäsur Niederweiler –
  Oberweiler ein. Die betrof-fene Landschaft ist von
  großer Bedeutung für Landschaftsbild, Erholung, Tourismus und Naturschutz und
  sollte deshalb besonders sorgsam behandelt werden. Wir plädieren dafür, dass
  alle drei Gebiete reduziert und besser an die bestehende Bebauung angepasst
  werden: Mü 14  und Mü 15: nur einzeilig
  in der unteren Hälfte bebauen,  Mü 16:
  nur westliche Hälfte bebauen. 
   
   
   
  Sulzburg  (2.739 Einwohner, Eigenentwicklung)  
    
  Su
  1: Auf der Rüttmatte, 0,83 ha (Mischgebiet) 
  Su
  2: Erweiterung Campingplatz, 1,16 ha 
  Su 3: Kuttelacker West, 1,45 ha (Gewerbefläche) 
    
  Zwischen Dottingen und
  Sulzburg ist ein regionaler Grünzug ausgewiesen mit dem Ziel, das weitere
  Aufeinanderzuwachsen der beiden Orte zu vermeiden. Eine an sich hier
  sinnvolle Grünzäsur wurde wahrscheinlich deshalb nicht ausgewiesen, weil der
  Abstand zwischen den Orten nicht ausreichen groß ist. Die offene Landschaft
  zwischen den beiden Orten wurde in der Vergangenheit zunehmend verbaut
  (Campingplatz, Gewerbeflächen), wodurch eine 
  un-schöne Situation am Ortseingang des reizvollen Städtchens
  entstanden ist. Diese Entwicklung würde jetzt mit der Ausweisung der drei
  Gebiete fortgesetzt. Damit wären nahezu die gesam-ten
  ebenen Flächen in Stadtnähe verplant. Im Hinblick auf künftige
  Entwicklungswünsche von Sulzburg ist das sicher keine sinnvolle Entwicklung.
  Zu fragen ist, ob der Campingplatz wirklich beide Erweiterungsflächen
  benötigt und ob nicht auf das Gebiet „Kuttelacker West“ im Sinne einer
  besseren Vorratshaltung verzichtet werden könnte. 
   
  Su 5: Kapellenmattenweg, 3,08 ha
  (Wohnbaufläche) 
   
  Diese Fläche liegt am Rande der historischen Stadterweiterung und umfasst
  Garten-, Weide- und Wiesengelände zwischen älterer
  Ortsrandbebauung mit Gartenland einerseits und Wiese und Wald andererseits
  (LSG). Sie ist für das spezifische, durch Geschichte und Landschaft
  geprägte Bild von Sulzburg bedeutsam und sollte u. E. nicht durch ein
  Neubaugebiet nivelliert werden. – Es handelt sich bei dieser Fläche um die
  letzte nennenswerte Baulandreserve des Kernortes
  Sulzburg, so dass sich auch hier wieder die Frage nach der Nachhaltigkeit
  stellt. Wo soll in 30 oder in 60 Jahren gebaut werden, wenn weiter so „von
  der Substanz“ gelebt wird? Es rächt sich, dass Sulzburg – trotz Ausweisung
  als „Eigenentwicklung“ -  seit 1980 ein
  Bevölkerungswachstum von 30 % aufzuweisen hat, was mit Ausweisung erheblicher
  Bauflächen und massiven Eingriffen in das Bild des Ortsrandes verbunden
  war.    
   
  Wir plädieren dafür, das Gebiet Kapellenmattenweg zumindest erheblich zu
  reduzieren. Aus Gründen des Schutzes von Stadtbild und Landschaft und im
  Sinne des nachhaltigen Umgan-ges mit den in
  Sulzburg besonders begrenzten Flächenreserven sollte die Fläche nach
  Möglichkeit ganz aus der Planung genommen werden. 
    
  Flächen in Sulzburg-Laufen: 
    
  Su
  8: Sommereck, 3,17 ha, Wohnbaufläche 
  Su 9: WG-Erweiterung, 1,31 ha 
  Su 10: Doretmatt I, 1,2
  ha, Gewerbegebiet 
  Su 11: Doretmatt II, 0,65
  ha, Mischgebiet 
    
  Laufen ist eines der
  Dörfer in der Vorbergzone des Schwarzwaldes, die sich bisher ein relativ
  intaktes Ortsbild und eine harmonische Einbettung in die Landschaft erhalten
  haben. Noch mehr als beim Kernort Sulzburg sollte hier das Prinzip
  „Eigenentwicklung“ gelten und auf behutsame Entwicklung Wert gelegt werden.
  Leider wird mit der Überplanung der vier oben genannten Flächen mit zusammen
  6,33 ha am südlichen Ortsrand diesem Prinzip nicht ge-folgt.
  Sowohl der lange schmale Steifen des Gewerbegebietes Doretmatt
  I wie auch das überdimensionierte Wohngebiet Sommereck passen nicht zum noch
  harmonischen Bild des kleinen Winzerdorfes. Es drängt sich der Eindruck auf,
  als sollte ein angestrebter Bevölke-rungszuwachs,
  der in Sulzburg nur noch bedingt möglich ist, nun nach Laufen verlagert
  werden. Auch aufgrund fehlender Grundinfrastruktur erscheint das jedoch nicht
  sinnvoll. Unseres Erachtens sollte kritisch geprüft  werden, ob für das ortsansässige Gewerbe
  von Laufen  nicht die Mischgebiete Su 7 und Su 11 ausreichen und
  ob das Wohngebiet Su 8 nicht deutlich verkleinert
  werden kann.  
   
   
    
  Zusammenfassend möchten wir nochmals
  nachdrücklich die folgenden Forderungen und Vorschläge vorbringen: 
   
  (1)       Die Bedarfsfrage muss bei
  allen Orten u.E. kritisch überprüft werden.  
              Wir
  halten die  Flächenanforderungen fast
  durchweg für unangemessen hoch,  
              teilweise
  für völlig überzogen (Müllheim!). 
   
  (2)       Nach Bau- und Naturschutzrecht
  sind Vermeidung und Minimierung von  
              Eingriffen
  in Landschaft und Naturhaushalt primär und zwingend  
              vorgeschrieben.
  Nur bei Nachweis von großem öffentlichem Interesse ist ein  
              Eingriff
  in die Schutzgüter überhaupt zulässig. Dieses öffentliche Interesse ist  
              nicht
  nachgewiesen und wird von uns bei den meisten Flächen bezweifelt. 
   
  (3)       Die Potentiale für
  Innenentwicklung durch innerörtliche Bauverdichtung und  
              Brachflächennutzung
  sollten in allen Orten gründlich geprüft und – wo immer  
              möglich
  – genutzt werden. 
   
  (4)       Die landesplanerischen
  Vorgaben müssen generell konsequenter eingehalten  
              werden.
  So sollten sich Orte mit „Eigenentwicklung“ behutsamer entwickeln als  
              die
  „Siedlungsbereiche“. Beispiele: Auggen (Eigenentwicklung) hatte 1990 – 2006 
              fast
  das selbe prozentuale Wachstum wie Müllheim. -  Sulzburg (Eigenentwick- 
              lung) hat bei Realisierung der jetzigen Pläne für die
  Zukunft kaum noch  
              Flächenreserven. 
   
   
   
    
    
    
  Dr. Frank Baum                             Jörg
  Pflüger                                 Christoph Hercher                                 
   
   
   
    
    
    
    
  Nachrichtlich an: 
   
  Regierungspräsidium Freiburg 
  Landratsamt
  Breisgau-Hochschwarzwald 
  Regionalverband Südlicher Oberrhein 
  Gemeinden des GVV 
  Regionale Politiker 
  Presse 
    
    
    
    
    
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