Häufig
gestellte Fragen zum grünen Grundeinkommen 24.04.2008
Vorab: Das grüne Grundeinkommen ist nicht einfach ein
Ersatz für Hartz IV, sondern ein zukunftsorientiertes Sozialstaatskonzept,
das Chancen-, Verteilungs- und Zugangsgerechtigkeit in einen vernetzten
Zusammenhang stellt. Adressaten sind nicht nur Erwerbslose, sondern ebenso
BezieherInnen von kleinen und mittleren Einkommen, Haushalte mit Kindern, Menschen
in Ausbildung und Studierende, Menschen mit unstetigen und brüchigen
Erwerbsverläufen und kleine Selbständige. Dennoch:
Reicht nicht eine Hartz IV-Reparatur als erster Schritt?
Nein, denn selbst wenn wir dringende
Verbesserungen – höhere armutsfeste Transfers, Individualisierung der
Leistungen statt Abhängigkeit vom Partnereinkommen, bessere
Zuverdienstmöglichkeiten – nur teilweise umsetzen, wird das System bereits
gesprengt. Das liegt daran, dass die Einkommen im unteren Bereich sehr eng
gestaffelt sind und bereits bei geringen Verbesserungen Millionen Menschen
zusätzlich anspruchsberechtigt wären. Mit der Umsetzung der Forderungen nach
einem verbesserten bedarfsgeprüften System würden aber nur die unteren
Einkommen in Richtung untere Mitte verschoben und es würden – über höhere
Steuerfreibeträge - obere Einkommen entlastet. Die breite Mitte der
Gesellschaft ginge dabei leer aus! „Expertenecke“ In Baden-Württemberg liegt der Median
für das Nettoeinkommen eines 4-Personen-Haushalts bei 2118 Euro. Das heißt,
50% aller Haushalte haben ein höheres, 50% ein niedrigeres Nettoeinkommen.
Der heutige Hartz IV-Anspruch liegt bei gut 1650 Euro. Dieser müsste bei
einem armutsfesten Hartz IV um mindestens 20 Prozent steigen. Damit wären wir
schon bei rund 2.000 Euro, bei einer – zumindest teilweisen -
Individualisierung der Ansprüche noch deutlich darüber. Damit wäre ein Hartz
IV-Haushalt bereits mit einem geringen Zusatzverdienst besser gestellt als
ein heutiger Normalverdienerhaushalt ohne Hartz IV. Gleichzeitig hätten viel
mehr Menschen Anspruch auf aufstockendes Arbeitslosengeld II, bei einer 70%igen
Verdienstanrechnung bis zu einem Haushaltsnetto von 2600 Euro. Das heißt im Klartext: Bereits bei einem
geringfügigen „Drehen“ an Hartz IV hätten weit mehr als die Hälfte aller
baden-württembergischen 4-Personen-Haushalte Anspruch auf aufstockendes Arbeitslosengeld
II! Viele Menschen erkennen vor diesem
Hintergrund: Das Grüne Grundeinkommen - mit einem nicht bedarfsgeprüften
Sockel für alle und mit individuellen Zusatzleistungen für vergleichsweise
wenige - ist die schlauere Art, eine soziale Sicherung zu organisieren. Sollen
Bedürftige und nicht Bedürftige gleichermaßen „alimentiert“ werden?
Das wäre in der Tat unsinnig. Deshalb ist
das Grüne Grundeinkommen mit der Einkommensteuer verknüpft und wird mit ihr
verrechnet: Wer wenig verdient, hat durch das grüne Grundeinkommen netto mehr
als heute. Mittlere Einkommen profitieren, wenn Kinder im Haushalt leben.
Große Einkommen werden in einem vertretbaren Umfang höher belastet als heute.
Durch diese Verknüpfung ist es egal, dass auch die immer wieder gern zitierte
„Zahnarztgattin“ ein Grundeinkommen bekommt. Denn in der Summe haben sie und
ihr Gatte eine höhere Steuerlast als heute. Das grüne Grundeinkommen ist also
ein Instrument, um mit weniger “Expertenecke“
Hinter der Frage nach der „Alimentierung“ steckt aber auch häufig ein
anderer Irrtum: In einer Marktgesellschaft muss der Staat wirksame
Rahmenbedingungen setzen, um zu verhindern, dass die Einkommens- und Vermögensschere
immer weiter auseinanderklafft. Als
Regulierungsinstrumente stehen vor allem Steuern und Abgaben zur Verfügung.
Momentan gelingt das nur sehr unzureichend. Ganz unwirksam sind Transfers,
also „Alimentationen“, aber auch heute schon nicht: Nach dem 2. Armut- und Reichtumsbericht
der Bundesregierung hätte 2003 die Armutsquote in Deutschland ohne Transfers
44 Prozent betragen. Mit Transfers lag sie bei nur noch 13 Prozent,
allerdings mit stark steigender Tendenz. Was ist mit dem
Lohnabstandsgebot?
Hartz IV-Haushalte, insbesondere Familien,
kommen schon heute oft in die Nähe von Normalverdienerhaushalten. Deshalb
fordern Neoliberale eine Reduzierung von Hartz IV. Eine – eigentlich
notwendige - Erhöhung innerhalb des bedarfsgeprüften Systems verletzt das
Lohnabstandgebot aber noch sehr viel mehr. Das Grüne Grundeinkommen ist
dagegen ein unverlierbarer Sockel für alle. Nur darüber hinaus
erwirtschaftetes Einkommen wird besteuert. Dadurch ist das
Lohnabstandsgebot immer optimal erfüllt, obwohl die Armen besser gestellt sind.
Aber klar ist auch: Um das Lohnabstandsgebot zu gewährleisten, müssen auch
mittlere Einkommen gestärkt und deutlicher oberhalb der Armutsschwelle
liegen. Genau dies wird durch das Grüne Grundeinkommen erreicht. Wie
wird das Grüne Grundeinkommens finanziert?
Ein Teil der Finanzierung ergibt sich
durch das Ersetzen steuerfinanzierter Transfers wie Kindergeld (32 Mrd.), der
größte Teil des Elterngeldes, Kinderzuschlag (3 Mrd.), BAföG (1,5 Mrd.), Geldleistungen in Hartz IV (über 30 Mrd.)
und deren Bedarfsprüfung (3,5 Mrd.). Zur Finanzierung des verbleibenden
Volumens wollen wir einen Mix aus einer reformierten Einkommens- und
Vermögensbesteuerung (progressiver Steuertarif, Spitzensteuerbelastung 45
Prozent) und ökologischen Verbrauchssteuern. Wie dieser Mix aussieht, ist nicht
existenziell für das Grundeinkommen. Bestandteil ist auf jeden Fall die
Weiterentwicklung der ökologischen Finanzreform mit einer Abschaffung von
Ausnahmen bei der bisherigen ökologischen Besteuerung. Darüber hinaus wollen
wir an der erfolgreichen Einführung ökologischer Steuern unter der rot-grünen
Regierung anknüpfen und ein Energiegeld einführen. Dieser Vorschlag grüner
UmweltpolitikerInnen, bei dem eine Energie- und Ressourcenbesteuerung unerwünschten
Verbrauch verteuert und die eingenommenen Gelder als „Öko-Bonus“ wieder an
die Bevölkerung zurück gibt, ist ein zusätzlicher (!) Bestandteil unseres
Konzepts eines grünen Sozialstaats. von 185 Milliarden E„Expertenecke“ Zur Veranschaulichung wird hier mit einer
Einfachsteuer von 35 Prozent gerechnet. Bei der komplexeren Finanzierung, wie
wir sie tatsächlich anstreben, werden die Effekte jeweils noch besser. Aber
bereits mit dem vereinfachten Modell werden sowohl die bisherigen Einnahmen,
als auch das zusätzliche Volumen des Grundeinkommens abgedeckt. Im Detail: Heute ist die Steuerbelastung im unteren und
mittleren Einkommensbereich sehr hoch, im oberen dagegen zum Teil bei nur 20
Prozent. Der reale Durchschnittssteuersatz auf alle Einkommen
(Arbeitnehmer-Bruttolöhne und Gehälter, einmalige Zahlungen, Selbstständige,
Nebentätigkeiten, Zinsen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, in Summe
1164 Milliarden) liegt heute bei unter 16 Prozent – daraus ergeben sich die Staatseinnahmen aus der
Einkommenssteuer uro (Sozioökonomisches Panel, Stand 2005).
Mit dem Grundeinkommen liegt der
vorgegebene Steuersatz bei einem Durchschnitt von 35 Prozent. Der reale
Steuersatz bewegt sich zwischen einem kräftigen Minus – also dem vollen
Grundeinkommen – und 45 Prozent. Es fließt aber weiterhin nur das bisherige
Volumen (185 Milliarden) in den Staatshaushalt. Deshalb verändert sich die
reale durchschnittliche Steuerbelastung in der Gesamtbevölkerung gegenüber
dem heutigen Zustand nicht. Das Finanzvolumen des Grundeinkommens
steht nicht für „Mehrkosten“, sondern steht für die Differenz zwischen den
realen und den theoretischen Steuerbelastungen. Eine solche Differenz gibt es mit dem
jetzigen System ebenfalls, denn die nominalen Steuersätze schwanken zwischen
15 und 42 Prozent, während im Ergebnis der durchschnittliche Steuersatz bei
knapp 16 Prozent liegt. Das nicht in den Steuertopf fließende Volumen hat wie
beim Grundeinkommen eine Verteilungswirkung, etwa der steuerliche
Grundfreibetrag (geschätztes Volumen allein über 80 Milliarden). Während bei einer bedarfsorientierten
Grundsicherung Zusatzkosten entstehen, die mit Ausgabenkürzungen an anderer
Stelle bezahlt werden müssen, ist das Grüne Grundeinkommen gegenfinanziert,
ohne den bisherigen Haushalt zu belasten. Ganz überwiegend werden im heutigen
System große Einkommen begünstigt, mit einer Vielzahl von Sonderregelungen wie dem Ehegattensplitting
oder dem Kinderfreibetrag. Dieser Freibetrag führt dazu, dass Kinder von
Spitzenverdienern mit monatlich 255 Euro subventioniert werden, während für Kinder
von Normalverdienern nur ein
Kindergeld von 154 Euro bezahlt wird. Dieses große Kuddelmuddel,
das die Spaltung in Arm und Reich weiter verschärft, wird durch das
Grundeinkommen korrigiert. Die Berechnungen beruhen auf der Steuerbasis
von 2005. Diese Basis ist inzwischen deutlich größer geworden. Wie
verändert sich die individuelle Steuerlast?
Das Grundeinkommen wird mit der
Steuerlast verrechnet, d.h. der Grundeinkommensbetrag wird von der
Einkommensteuerschuld abgerechnet. Wegen
der gegenseitigen Verrechnung sprechen wir auch von der ‚negativen
Einkommenssteuer’. „Expertenecke“ Pro Erwachsenem liegt - bei dem
Rechenbeispiel Einfachsteuer - die Schwelle, bis zu der ein Einkommen
steuerfrei ist - bei 1200 Euro monatlich pro
Erwachsenem (Steuerfreibetrag jährlich von 14.400 Euro) - bei 857 Euro monatlich pro unter
18jährigem Haushaltsmitglied (Freibetrag 10.284 Euro). D.h. ein Alleinerziehendenhaushalt mit
2 Kindern zahlt ab 2914 Euro brutto Einkommensteuer, ein klassischer
4-Personenhaushalt ab 4114 Euro. Bei einem Mittelschichthaushalt mit 6000
Euro Monatsbrutto sieht das je nach Haushaltskonstellation so aus: Es fallen
immer 2100 Euro Steuern an, von denen das Grundeinkommen abgezogen wird.
Abzüglich Sozialversicherung (bei 20% wären dies 1200 Euro) errechnet sich am
Schluss das tatsächliche Nettoeinkommen. Konkret in Beispielen: Führt das Grundeinkommen
zu besserer gesellschaftlicher Teilhabe? Gibt es beim Grundeinkommen genügend
Anreize zu arbeiten? Leistung ohne Gegenleistung? Wie wirkt sich das Grundeinkommen auf die Löhne aus?
Dazu gibt es alle denkbaren Phantasien: Manche
behaupten, die Löhne würden sinken, weil die Arbeitgeber den Transfer gleich
mit einbeziehen würden. Andere behaupten, die Löhne würden steigen, weil
niemand gezwungen sei zu arbeiten. Das grüne Grundeinkommensmodell zeigt
dagegen, dass es darauf ankommt, wie man es macht. Wenn das Grundeinkommen
nicht so niedrig ist, dass Menschen gezwungen sind, jederzeit jede Arbeit
anzunehmen, dann steigt die Souveränität der Arbeitssuchenden. Dass sich
jemand „auf der faulen Haut ausruht“ ist unwahrscheinlich, wenn der Transfer
nicht zu üppig ist und wenn zudem die Zuverdienstkonditionen motivieren statt
abzuschrecken. Denn warum sollte
jemand aufhören zu arbeiten, wenn er / sie künftig mit gleichem Aufwand
wesentlich mehr Geld in der Tasche hat als bisher? Unabhängig vom Grundeinkommen ist die Frage
nach der Notwendigkeit eines Mindestlohns, die wir eindeutig mit JA
beantworten. Was ist mit denen, die heute schon aufgegeben haben?
Menschen, die sich in ihrer
Perspektivlosigkeit eingerichtet haben, kann mit besseren
Zuverdienstmöglichkeiten ein zusätzlicher Anreiz gegeben werden. Doch das
wird nicht reichen. Sie brauchen, unabhängig von jedem Transfermodell, eine
aktive Arbeitsmarktpolitik – also individuelle Förderung, abgestufte
Bildungsangebote und soziale Unterstützungsnetzwerke – aber ganz sicher keine
zusätzliche Repression. Umgekehrt: Ist der grüne
Grundeinkommenssockel nicht zu niedrig? Der von
420 Euro für Erwachsene und 300 Euro für Kinder – beides kann
bedarfsbezogen aufgestockt werden – ist in der Tat das absolute Minimum bei
einer Einführung. Doch bereits auf dieser Stufe verbessern sich die
Freiheitsspielräume und die Souveränität der Menschen erheblich. Bei etwas
ausgefeilteren progressiven Steuersätzen sind aber auch 500 bis 600 Euro für
Erwachsene und 400 für Kinder nicht utopisch – und auf mittlere Sicht sicher
wünschenswert. Brauchen benachteiligte Menschen nicht
Kontakt zu staatlichen Institutionen? Sicher, das Grundeinkommen kann und soll die
persönliche Beratung nicht ersetzen. Die die Infrastruktur für soziale – auch
aufsuchende – Hilfen muss erhalten und in vielen Fällen ausgebaut werden. Ein
Konstruktionsfehler heute ist allerdings die Koppelung von Hilfen an eine
Behörde, die auch kontrolliert und sanktioniert. Um es an einem Beispiel zu
verdeutlichen: In Einzelfällen mögen Polizisten auch gute Sozialarbeiter
sein. Aber strukturell besteht hier natürlich ein Rollenkonflikt zwischen
einer parteilich-unterstützenden und einer sanktionierenden Funktion – durch
Letztere fällt es schwer, das notwendige Vertrauen aufzubauen. Deshalb sind beide Rollen in der Regel auch
getrennt. Eine weitgehende Entlastung der Jobcenter von der sanktionierenden
Funktion wird demnach auch das gegenseitige Vertrauen und den
Vermittlungserfolg verbessern. Wird der Anspruch auf Bildung und
andere öffentliche Güter abgesichert? Die Finanzierung von Bildung und sozialer
Infrastruktur (Betreuung und Beratung) erfolgt ohne Einsparungen in diesen
Bereichen und ermöglicht zusätzliche
Spielräume dafür - mehr als die bekannten Grundsicherungskonzepte! Der Ausbau der sozialen Infrastruktur u.a.
für Bildung, Betreuung und Beratung schlägt auf der Grundlage grüner
Beschlusslage zusätzlich mit 40 bis 60 Milliarden Euro jährlich zu Buche.
Dafür könnten so verschiedene Instrumente wie eine modifizierte
Erbschaftssteuer, eine revitalisierte Vermögenssteuer sowie ökologisch
gestaffelte Konsumsteuern herangezogen werden. Wird beim Grünen Grundeinkommen Ja, durch das grüne Grundeinkommen wird
ein Großteil der Sozialbürokratie verzichtbar. Private
Einkommensteuererklärungen werden – je nach Variante – fast oder völlig
überflüssig. Das Steuersystem wird mit nur einer Steuerklasse einfacher,
transparenter und gerechter. Frei werdende Ressourcen können anderweitig
genutzt werden, z.B. für verbesserte soziale Dienstleistungen oder Maßnahmen
gegen Steuerhinterziehung. Ist das Grundeinkommen gendergerecht? Ist das Grüne Grundeinkommen kinder-
und familienfreundlich? Was
ist mit älteren Menschen und MigrantInnen? Über 65 Jährige profitieren vom Grundeinkommen von Anfang an.
Das ist wichtig, weil so die verdeckte Altersarmut von heute 30 Prozent
reduziert wird, die durch die bedarfsgeprüfte Grundsicherung für Ältere nicht
erfasst wird. Mit der Einführung einer Bürgerversicherung auch für die Rente
kann die Rentenversicherung nach dem Vorbild der Schweizer Rentenversicherung
umgestellt werden: Mit einem armutsfesten Mindestsockel und einer gedeckelten
Maximalrente. MigrantInnen mit dauerhaftem Lebensmittelpunkt in Deutschland
erhalten das Grundeinkommen uneingeschränkt. Der Anspruch könnte entweder
gleitend erworben werden – etwa 10% pro Jahr – oder nach einer Mindestfrist
von 5 Jahren. In jedem Fall bleibt für alle der Zugang zu bedürftigkeitsgeprüften
Leistungen uneingeschränkt bestehen. Fördert das
Grundeinkommen die Selbständigkeit? Wie wirkt sich das
Grundeinkommen für Niedrigqualifizierte aus? Das Grüne Grundeinkommen ersetzt damit
keinen Mindestlohn. Dieser bleibt unverändert notwendig. Seine
Durchsetzbarkeit wird aber durch das grüne Grundeinkommen verbessert. Der
Grund ist einfach: Arbeitnehmer/innen sind in einem Grundeinkommenssystem
weniger erpressbar und können Ausbeutung risikoloser anzeigen. Dadurch wird
die Position der Gewerkschaften gestärkt und nicht geschwächt, wie oft
behauptet wird. Die Haltung der Gewerkschaften ist heute leider sehr
ambivalent, da sie die eigene Schwäche nicht eingestehen wollen, die in
vielen Bereichen nur zu offenkundig ist. Deshalb waren große Teile der
Gewerkschaften auch lange gegen einen gesetzlichen Mindestlohn und haben nach
„kollektivem Betteln“ Tarifverträge mit 3,50 Euro Stundenlohn abgeschlossen.
Aber immer mehr – gerade auch grüne – GewerkschafterInnen sehen, dass ein
Grundeinkommen eine entscheidende Grundlage dafür sein kann, dass
individuelles oder kollektives Betteln überwunden werden kann und wieder auf
gleicher Augenhöhe verhandelt wird. Was ist mit zivilgesellschaftlichem
Engagement und „Work-Life-Balance“? Wie „grün“ sind andere
Grundeinkommensmodelle? Beim neoliberalen Ansatz des Chefs des
Hamburger Weltwirtschaftsinstituts, Thomas Straubhaar, wird die soziale
Infrastruktur zugunsten des Grundeinkommens geopfert. Das geht zu Lasten des
unteren und mittleren Segments der Gesellschaft. Das ist mit grünen
Vorstellungen nicht vereinbar. Der Ansatz des Drogeriemarktchefs Götz Werner,
ein Grundeinkommen über nur über die
Mehrwertsteuer zu finanzieren, würde die Verteilungsgerechtigkeit
nicht verbessern. Er wäre mit den dann anzusetzenden Mehrwertsteuersätzen von
bis zu 100 Prozent entweder
unrealistisch oder nur mit jahrzehntelangen Übergängen zu erreichen.
Zudem bleibt unklar, was mit der sozialen Infrastruktur passiert – so spricht
er von einer rein freiwilligen Krankenversicherung. Beim Modell der Linksparteipolitikerin
Katja Kipping wird dagegen mit so hohen Transfers operiert, dass die
Spitzenbelastung der Einkommen auf rund 75 Prozent ansteigen müsste. Das wäre
weder national, noch international realistisch. Die rigide
Einkommensanrechnung wäre ein „gefühltes Hartz IV für alle“. Wir erkennen an, dass unterschiedliche
Einkommen zu einer Marktgesellschaft gehören. Krasse soziale Spaltungen in
Arm und Reich, wie wir sie zunehmend erleben, untergraben dagegen das
Fundament einer offenen und demokratischen Gesellschaft. Deswegen ist eine
bessere Verteilungswirkung der Steuer- und Transferpolitik unabdingbar. Ebenso gilt: Ein Ersatz aller
Sozialsysteme, im Tausch gegen ein sehr hohes Grundeinkommen, ist nicht nur
schwer zu finanzieren. Es ist auch nicht sinnvoll, da es immer Lebenslagen
gibt, die eine besondere Zuwendung erfordern. Für uns Grüne hat die
Marktwirtschaft Zukunft, wenn sie ökologisch und sozial ist. Dazu kann ein
grünes Grundeinkommen einen wichtigen Beitrag leisten. Das Grüne
Grundeinkommen unterscheidet sich von anderen Konzepten dadurch, dass es sowohl
freiheitlich, als auch sozial motiviert ist. Wo steht das Grüne Grundeinkommen im
international Kontext? Wie können die Risiken begrenzt werden? Thomas Poreski, KV Reutlingen, 2007
Mitglied der grünen Bundeskommission zur Zukunft der sozialen Sicherung, dort
Leiter der AG Grundeinkommen; tiptipi@web.de |