Bündnis 90 / Die Grünen

Ortsverband Müllheim-Neuenburg und Umgebung

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Pressemitteilung

 

                                                                                              Müllheim, den 6. Dezember 2004

 

 

Erdbebengefahr: Fessenheim muss stillgelegt und Chemieanlagen in Chalampe und Ottmarsheim auf Erdbebentauglichkeit überprüft werden.

 

Das zweite starke Erdbeben in der Oberrheinregion innerhalb von nicht einmal zwei Jahren lässt nur einen Schluss zu: Fessenheim muss schnellstmöglich abgeschaltet  und die Chemieanlagen in Ottmarsheim und Chalampe auf ihre Erdbebentauglichkeit überprüft und gegebenenfalls nachgerüstet werden,“ fordern die Müllheimer Grünen.  Um dies zu erreichen, müssten jetzt alle politischen Gruppierungen an einem Strang ziehen. Parteipolitische Strategiespiele, wie sie die CDU gerade im Kreistag mit der Fessenheim-Resolution aufführe, seien hier wenig hilfreich.

 

Das Erdbeben in der Nacht zum Sonntag hat uns wieder einmal deutlich vor Augen geführt, dass wir in einem Erdbebengebiet leben. Vor nicht einmal zwei Jahren hatte sich in den Vogesen bei Rambervillers ebenfalls ein Erdbeben mit der Stärke 5,4 auf der Richterskala ereignet. Nach fast zwei Jahren werden dort immer noch so genannte „Nachbeben“ registriert. Doch was, wenn es tatsächlich zu einem noch stärkeren Erdbeben kommen würde? Würden unser Häuser und vor allem das Atomkraftwerk Fessenheim und die Chemieanlagen in Chalampe, Ottmarsheim und im Bereich Basel ein solches Beben überstehen? Oder würden viele Häuser einstürzen und die zerberstenden Chemieanlagen riesige Giftwolken freisetzen oder gar das AKW Fessenheim außer Kontrolle geraten und riesige Gebiete radiaktiv verseuchen?

 

Wissenschaftler der ETH Zürich und der Universitäten Basel und Straßburg die das schwerste, nördlich der Alpen bekannte Erdbeben unersuchten, das sich im Jahre 1356 bei Basel ereignete und in einem Umkreis von etwa 200 km Schäden anrichtete, warnten in der Pressemitteilung zur Vorstellung ihrer Studie im September 2001: „Die Tatsache, dass die Region sowohl Chemiekonzerne als auch Kernindustrie beheimate bedeutet, dass jegliche Art seismischer Aktivität die öffentliche Sicherheit gefährden könnte“…. „Und die Zeit Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen ist  jetzt.“

 

Das große Erbeben von Basel soll eine Stärke von 6,5 auf der Richter-Skala bzw. von IX bis X auf der MSK-Skala gehabt haben. Ob das AKW Fessenheim einem solchen Beben standhalten würde, ist mehr als fraglich. Nach offiziellen Angaben ist Fessenheim für eine Erbenstärke von 5,9 auf der Richterscala in einer Tiefe von 20 km unter dem AKW bzw. einer Stärke von VII und VIII auf der MSK-Skala ausgelegt. Die Sicherheitsfunktionen sollen auch nach einem sog. Sicherheitserdbeben (Stärke 6,1-6,2 auf der Richterskala) funktionsfähig bleiben. Daraus wird ersichtlich, dass das AKW einem Erbeben von der Intensität wie vor 650 Jahren bei Basel nicht standhalten würde. Die Richterskala stellt ein logarithmisches Maß für die am Erdbebenherd freigesetzte Schwingungsenergie dar, während die zwölfteilige  MSK-Skala die Auswirkungen eines Erdbebens nach Stärkegraden klassifiziert.

 

Über die Erdbebensicherheit der Chemieanlagen in Chalampe und Ottmarsheim ist auf der deutschen Seite so gut  wie nichts bekannt. Die Landesregierung teilte im Frühjahr 2003 auf Anfrage des Landtagsabgeordneten Walter Witzel lediglich mit, dass französischen Chemieanlagen nicht unter die Landesbauordnung fallen würden und die Erdbebensicherheit dem Anlagenbetreiber und den zuständigen Aufsichtsbehörden unterliegen würden.

 

 

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