Bündnis 90 /
Die Grünen
Ortsverband
Müllheim-Neuenburg und Umgebung
www.gruene-muellheim-neuenburg.de
Pressemitteilung
Müllheim, den 6. Dezember 2004
Erdbebengefahr: Fessenheim muss
stillgelegt und Chemieanlagen in Chalampe und Ottmarsheim auf
Erdbebentauglichkeit überprüft werden.
Das zweite
starke Erdbeben in der Oberrheinregion innerhalb von nicht einmal zwei Jahren
lässt nur einen Schluss zu: Fessenheim muss schnellstmöglich abgeschaltet und die Chemieanlagen in Ottmarsheim und
Chalampe auf ihre Erdbebentauglichkeit überprüft und gegebenenfalls
nachgerüstet werden,“ fordern die Müllheimer
Grünen. Um dies zu erreichen, müssten
jetzt alle politischen Gruppierungen an einem Strang ziehen. Parteipolitische
Strategiespiele, wie sie die CDU gerade im Kreistag mit der Fessenheim-Resolution
aufführe, seien hier wenig hilfreich.
Das
Erdbeben in der Nacht zum Sonntag hat uns wieder einmal deutlich vor Augen geführt,
dass wir in einem Erdbebengebiet leben. Vor nicht einmal zwei Jahren hatte sich
in den Vogesen bei Rambervillers ebenfalls ein Erdbeben
mit der Stärke 5,4 auf der Richterskala ereignet. Nach fast zwei Jahren werden dort immer noch so genannte
„Nachbeben“ registriert. Doch was, wenn es tatsächlich zu einem noch
stärkeren Erdbeben kommen würde? Würden unser Häuser und vor allem das
Atomkraftwerk Fessenheim und die Chemieanlagen in Chalampe, Ottmarsheim und im
Bereich Basel ein solches Beben überstehen? Oder würden viele Häuser einstürzen
und die zerberstenden Chemieanlagen riesige Giftwolken freisetzen oder gar das
AKW Fessenheim außer Kontrolle geraten und riesige Gebiete radiaktiv verseuchen?
Wissenschaftler
der ETH Zürich und der Universitäten Basel und Straßburg die das schwerste,
nördlich der Alpen bekannte Erdbeben unersuchten, das sich im Jahre 1356 bei
Basel ereignete und in einem Umkreis von etwa 200 km Schäden anrichtete, warnten
in der Pressemitteilung zur Vorstellung ihrer Studie im September 2001: „Die
Tatsache, dass die Region sowohl Chemiekonzerne als auch Kernindustrie beheimate
bedeutet, dass jegliche Art seismischer Aktivität die öffentliche Sicherheit
gefährden könnte“…. „Und die Zeit Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen ist jetzt.“
Das große
Erbeben von Basel soll eine Stärke von 6,5 auf der Richter-Skala bzw. von IX
bis X auf der MSK-Skala gehabt haben. Ob das AKW Fessenheim einem solchen Beben
standhalten würde, ist mehr als fraglich. Nach offiziellen Angaben ist
Fessenheim für eine Erbenstärke von 5,9 auf der Richterscala in einer Tiefe von
20 km unter dem AKW bzw. einer Stärke von VII und VIII auf der MSK-Skala
ausgelegt. Die Sicherheitsfunktionen sollen auch nach einem sog.
Sicherheitserdbeben (Stärke 6,1-6,2 auf der Richterskala) funktionsfähig
bleiben. Daraus wird ersichtlich, dass das AKW einem Erbeben von der Intensität
wie vor 650 Jahren bei Basel nicht standhalten würde. Die Richterskala stellt
ein logarithmisches Maß für die am Erdbebenherd freigesetzte Schwingungsenergie
dar, während die zwölfteilige MSK-Skala
die Auswirkungen eines Erdbebens nach Stärkegraden klassifiziert.
Über die
Erdbebensicherheit der Chemieanlagen in Chalampe und Ottmarsheim ist auf der
deutschen Seite so gut wie nichts
bekannt. Die Landesregierung teilte im Frühjahr 2003 auf Anfrage des
Landtagsabgeordneten Walter Witzel lediglich mit, dass französischen
Chemieanlagen nicht unter die Landesbauordnung fallen würden und die Erdbebensicherheit
dem Anlagenbetreiber und den zuständigen Aufsichtsbehörden unterliegen würden.
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