Karin Flothmann
Referentin
im Büro der Fraktionsvorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag
Krista
Sager
Platz
der Republik 1
11011
Berlin
Tel.
030/22772031
eMail. karin.flothmann@gruene-fraktion.de
Lieber Reinhard Winkler,
herzlichen Dank für Deine eMail
vom 6.12.2003 zur Frage des Exports der Hanauer
MOX-Fabrik nach China.
Die auch für uns überraschenden Äußerungen von Bundeskanzler
Gerhard Schröder auf seiner China-Reise haben in der
Öffentlichkeit fälschlicherweise den Eindruck vermittelt, als sei über den
Export dieser Hanauer Anlage bereits eine
Vorentscheidung getroffen. Dies ist aus unserer Sicht nicht der Fall. Das haben
wir intern wie öffentlich sehr deutlich gemacht.
Gleichzeitig wurde bekannt, dass die Entscheidung der Bundesregierung
über eine beantragte Hermes-Bürgschaft der Firma Siemens für die Lieferung
einer Turbine für einen AKW-Neubau in Finnland unmittelbar bevorstehe. Aus
verschiedenen Gründen ein Anliegen, dem wir vehement widersprochen haben und
dem der grüne Außenminister Joschka Fischer auch nicht zugestimmt hätte. Die
beantragte Bürgschaft für den finnischen Reaktor hätte schon deswegen abgelehnt
werden müssen, weil die Hermes-Leitlinien eine Förderung von
Atomkraftwerks-Neubauten ausschließen. Dies trifft auch für die Turbinentechnik
zu, da sie zentraler Bestandteil für den Betrieb eines AKWs ist. Bei dem
geplanten Reaktor in Finnland handelt es sich um einen völlig neuen
EPR-Reaktor. Dieser Reaktortyp wurde bislang in keinem Land gebaut. Die
Hersteller wollen dieses Projekt als neues Aufbruchssignal für die Atomkraft
nach Jahren der Stagnation und des Akzeptanzrückgangs sehen. Auf Grund des
großen Gegendrucks hat Siemens mittlerweile auf den Antrag verzichtet.
Auch wenn dieses Ergebnis allein noch keinesfalls als befriedigend
bezeichnet werden kann, glauben wir, dass sich die Mühen der letzten Tage im
Sinne einer glaubwürdigen Politik für eine konsequente Energiewende weg vom
Atom gelohnt haben. Immerhin konnte verhindert werden, dass eine mögliche
"Renaissance" der Atomenergie mit dem ersten AKW-Neubau in Europa
seit zwölf Jahren und damit ein energiepolitischer Irrweg mit deutschen
Steuergeldern unterstützt wird.
Unsere politische Bewertung zu Hanau
und dem finnischen AKW kannst Du dem anliegenden Beschluss unserer Fraktion vom
09.12.2003 entnehmen.
Daran kannst Du sehen: Wir nehmen keine Kurskorrektur an
unserer Energiepolitik vor. Der Atomausstieg bleibt zentraler Bestandteil der
Energiewende. Zu einer konsequenten Ausstiegspolitik gehört aus unserer Sicht die
Kohärenz von Innen- und Außen-, Energie- und Wirtschaftspolitik. Dazu wollen
wir u.a. die Hermes-Leitlinien für eine Bürgschaftsvergabe dahingehend
reformieren, dass die Verfahrenstransparenz weiter erhöht wird und Umwelt- und
Sozialstandards stärker berücksichtigt werden. Bürgschaften für den Neubau von
AKWs kommen für uns nicht in Frage. Wir sind daher sehr froh, dass nicht
zuletzt auf Grund unserer klaren Haltung Siemens zum Rückzug seiner
Bürgschafts-Anfrage für den Bau eines finnischen Atomreaktors bewogen werden
konnte.
Insbesondere auf Grund großer umwelt- und
sicherheitspolitischer Bedenken, die auch die Inbetriebnahme in Deutschland
letztendlich verhindert haben, würden wir einen Export der Hanauer
Nuklearanlage nach China für falsch halten. Die Hanauer
MOX-Fabrik ist zwar selbst nicht dazu geeignet, waffentaugliches Plutonium
herzustellen. Sie kann aber als Einstieg in den "Plutoniumkreislauf"
genutzt werden. Richtig ist auch, dass sie in Kombination mit der
Brütertechnologie als Baustein in der Produktionskette dienen kann, um
waffentaugliches Plutonium zu gewinnen. Plutonium ist nicht nur extrem
gesundheits- und umweltgefährdend, sondern auch Ausgangsmaterial für
Atombomben. Jegliche Technologie, die der Verarbeitung dieses Materials dient, sollte
besonders im Hinblick auf die Sicherheit von Mensch und Umwelt sowie der Gefahr
der Weiterverbreitung von waffentauglichem Material (Proliferation)
bewertet werden. Vor diesem Hintergrund muss der Aspekt des "dual use", also der Möglichkeit, ein Produkt sowohl für
zivile als auch für militärische Zwecke einzusetzen, besonders beachtet werden.
Da es sich bei dem geplanten Geschäft um eine
privatwirtschaftliche Transaktion handeln würde, muss es vor allem auf
Grundlage des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) geprüft werden. Zentral wird dabei
die Frage sein, ob eine militärische Nutzung mit der notwendigen Sicherheit
ausgeschlossen werden kann. Auf Grundlage des AWG kann bei einer Störung des
"friedlichen Zusammenlebens der Völker" ein Export versagt werden.
Dies betrifft vor allem die Frage der Proliferation
von waffentauglichem Plutonium und den Einstieg in die Brütertechnologie. § 7
des AWG definiert, zu welchem Zweck und in welchen Fällen eine Ausfuhr
"beschränkt" werden kann. Eine Beschränkung kann erfolgen um "1.
die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten, 2. eine Störung
des friedlichen Zusammenlebens der Völker zu verhüten oder 3. zu verhüten, dass
die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland erheblich gestört werden."
(1). Sind einer oder mehrere dieser Zwecke gegeben, kann laut § 7 (2) die
Ausfuhr von Gegenständen, "die bei der Entwicklung, Erzeugung oder dem
Einsatz von Waffen, Munition und Kriegsgerät nützlich sind" beschränkt
werden.
Ein Export der Hanauer
Anlage halten wir auch deshalb für überaus problematisch, weil China nicht in
voller Übereinstimmung mit internationalen Waffenkontroll- und
Nuklearexportabkommen handelt. So ist China beispielsweise als einziger
offizieller Atomwaffenstaat und als einer der wenigen Staaten mit einem zivilen
Atomprogramm nicht Mitglied der Nuclear Suppliers Group (NSG). Diese mittlerweile 40 Staaten
umfassende Gruppe hat gemeinsame Richtlinien für Nukleartransporte und gerade
auch den Transfer von Dual-Use-Gütern vereinbart.
Ein Export der Hanauer
MOX-Anlage darf außerdem nicht gegen den Vertrag über die Nichtverbreitung von
Kernwaffen (NVV) verstoßen. In ihm haben sich die Vertragsstaaten, darunter
auch China, dazu verpflichtet, "in redlicher Absicht Verhandlungen zu
führen über wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in
naher Zukunft und zur nuklearen Abrüstung sowie über einen Vertrag zur
allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer
internationaler Kontrolle." (Artikel VI NVV). Darüber hinaus muss der
Export im Einklang der EU-Verordnung zu dual use
stehen, die eine Ausfuhr von Gütern regelt, die auch militärisch genutzt werden
können.
Der Export kann nur dann genehmigt werden, wenn eine
militärische Nutzung einwandfrei ausgeschlossen werden kann. In diesem Falle
erwarten wir rechtsverbindliche Garantien, dass eine militärische Nutzung
ausgeschlossen wird. Die Anlage bzw. ihr weiterer Verbleib müsste dann auch
einer lückenlosen Kontrolle durch die Internationale Atomenergieaufsichtsbehörde
(IAEO) unterworfen werden.
Das Genehmigungsverfahren wird - das hat uns die Bundesregierung
zugesichert - ergebnisoffen und sorgsam alle rechtlichen Einwände prüfen. Einen
Automatismus für eine Genehmigung, wie er von einigen Akteuren angedeutet wurde,
gibt es nicht.
Zu Deiner Kenntnis lege ich außerdem einen Brief von
Daniel Cohn-Bendit an den EU-Kommissar Chris Patten
bei.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Karin Flothmann