Karin Flothmann

Referentin im Büro der Fraktionsvorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag

Krista Sager

Platz der Republik 1

11011 Berlin

Tel. 030/22772031

eMail. karin.flothmann@gruene-fraktion.de

 

 

Lieber Reinhard Winkler,

 

herzlichen Dank für Deine eMail vom 6.12.2003 zur Frage des Exports der Hanauer MOX-Fabrik nach China.

 

Die auch für uns überraschenden Äußerungen von Bundeskanzler Gerhard Schröder auf seiner China-Reise haben in der Öffentlichkeit fälschlicherweise den Eindruck vermittelt, als sei über den Export dieser Hanauer Anlage bereits eine Vorentscheidung getroffen. Dies ist aus unserer Sicht nicht der Fall. Das haben wir intern wie öffentlich sehr deutlich gemacht.

 

Gleichzeitig wurde bekannt, dass die Entscheidung der Bundesregierung über eine beantragte Hermes-Bürgschaft der Firma Siemens für die Lieferung einer Turbine für einen AKW-Neubau in Finnland unmittelbar bevorstehe. Aus verschiedenen Gründen ein Anliegen, dem wir vehement widersprochen haben und dem der grüne Außenminister Joschka Fischer auch nicht zugestimmt hätte. Die beantragte Bürgschaft für den finnischen Reaktor hätte schon deswegen abgelehnt werden müssen, weil die Hermes-Leitlinien eine Förderung von Atomkraftwerks-Neubauten ausschließen. Dies trifft auch für die Turbinentechnik zu, da sie zentraler Bestandteil für den Betrieb eines AKWs ist. Bei dem geplanten Reaktor in Finnland handelt es sich um einen völlig neuen EPR-Reaktor. Dieser Reaktortyp wurde bislang in keinem Land gebaut. Die Hersteller wollen dieses Projekt als neues Aufbruchssignal für die Atomkraft nach Jahren der Stagnation und des Akzeptanzrückgangs sehen. Auf Grund des großen Gegendrucks hat Siemens mittlerweile auf den Antrag verzichtet.

 

Auch wenn dieses Ergebnis allein noch keinesfalls als befriedigend bezeichnet werden kann, glauben wir, dass sich die Mühen der letzten Tage im Sinne einer glaubwürdigen Politik für eine konsequente Energiewende weg vom Atom gelohnt haben. Immerhin konnte verhindert werden, dass eine mögliche "Renaissance" der Atomenergie mit dem ersten AKW-Neubau in Europa seit zwölf Jahren und damit ein energiepolitischer Irrweg mit deutschen Steuergeldern unterstützt wird.

 

Unsere politische Bewertung zu Hanau und dem finnischen AKW kannst Du dem anliegenden Beschluss unserer Fraktion vom 09.12.2003 entnehmen.

 

Daran kannst Du sehen: Wir nehmen keine Kurskorrektur an unserer Energiepolitik vor. Der Atomausstieg bleibt zentraler Bestandteil der Energiewende. Zu einer konsequenten Ausstiegspolitik gehört aus unserer Sicht die Kohärenz von Innen- und Außen-, Energie- und Wirtschaftspolitik. Dazu wollen wir u.a. die Hermes-Leitlinien für eine Bürgschaftsvergabe dahingehend reformieren, dass die Verfahrenstransparenz weiter erhöht wird und Umwelt- und Sozialstandards stärker berücksichtigt werden. Bürgschaften für den Neubau von AKWs kommen für uns nicht in Frage. Wir sind daher sehr froh, dass nicht zuletzt auf Grund unserer klaren Haltung Siemens zum Rückzug seiner Bürgschafts-Anfrage für den Bau eines finnischen Atomreaktors bewogen werden konnte.

 

Insbesondere auf Grund großer umwelt- und sicherheitspolitischer Bedenken, die auch die Inbetriebnahme in Deutschland letztendlich verhindert haben, würden wir einen Export der Hanauer Nuklearanlage nach China für falsch halten. Die Hanauer MOX-Fabrik ist zwar selbst nicht dazu geeignet, waffentaugliches Plutonium herzustellen. Sie kann aber als Einstieg in den "Plutoniumkreislauf" genutzt werden. Richtig ist auch, dass sie in Kombination mit der Brütertechnologie als Baustein in der Produktionskette dienen kann, um waffentaugliches Plutonium zu gewinnen. Plutonium ist nicht nur extrem gesundheits- und umweltgefährdend, sondern auch Ausgangsmaterial für Atombomben. Jegliche Technologie, die der Verarbeitung dieses Materials dient, sollte besonders im Hinblick auf die Sicherheit von Mensch und Umwelt sowie der Gefahr der Weiterverbreitung von waffentauglichem Material (Proliferation) bewertet werden. Vor diesem Hintergrund muss der Aspekt des "dual use", also der Möglichkeit, ein Produkt sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke einzusetzen, besonders beachtet werden.

 

Da es sich bei dem geplanten Geschäft um eine privatwirtschaftliche Transaktion handeln würde, muss es vor allem auf Grundlage des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) geprüft werden. Zentral wird dabei die Frage sein, ob eine militärische Nutzung mit der notwendigen Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Auf Grundlage des AWG kann bei einer Störung des "friedlichen Zusammenlebens der Völker" ein Export versagt werden. Dies betrifft vor allem die Frage der Proliferation von waffentauglichem Plutonium und den Einstieg in die Brütertechnologie. § 7 des AWG definiert, zu welchem Zweck und in welchen Fällen eine Ausfuhr "beschränkt" werden kann. Eine Beschränkung kann erfolgen um "1. die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten, 2. eine Störung des friedlichen Zusammenlebens der Völker zu verhüten oder 3. zu verhüten, dass die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland erheblich gestört werden." (1). Sind einer oder mehrere dieser Zwecke gegeben, kann laut § 7 (2) die Ausfuhr von Gegenständen, "die bei der Entwicklung, Erzeugung oder dem Einsatz von Waffen, Munition und Kriegsgerät nützlich sind" beschränkt werden.

 

Ein Export der Hanauer Anlage halten wir auch deshalb für überaus problematisch, weil China nicht in voller Übereinstimmung mit internationalen Waffenkontroll- und Nuklearexportabkommen handelt. So ist China beispielsweise als einziger offizieller Atomwaffenstaat und als einer der wenigen Staaten mit einem zivilen Atomprogramm nicht Mitglied der Nuclear Suppliers Group (NSG). Diese mittlerweile 40 Staaten umfassende Gruppe hat gemeinsame Richtlinien für Nukleartransporte und gerade auch den Transfer von Dual-Use-Gütern vereinbart.

 

Ein Export der Hanauer MOX-Anlage darf außerdem nicht gegen den Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) verstoßen. In ihm haben sich die Vertragsstaaten, darunter auch China, dazu verpflichtet, "in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft und zur nuklearen Abrüstung sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle." (Artikel VI NVV). Darüber hinaus muss der Export im Einklang der EU-Verordnung zu dual use stehen, die eine Ausfuhr von Gütern regelt, die auch militärisch genutzt werden können.

 

Der Export kann nur dann genehmigt werden, wenn eine militärische Nutzung einwandfrei ausgeschlossen werden kann. In diesem Falle erwarten wir rechtsverbindliche Garantien, dass eine militärische Nutzung ausgeschlossen wird. Die Anlage bzw. ihr weiterer Verbleib müsste dann auch einer lückenlosen Kontrolle durch die Internationale Atomenergieaufsichtsbehörde (IAEO) unterworfen werden.

 

Das Genehmigungsverfahren wird - das hat uns die Bundesregierung zugesichert - ergebnisoffen und sorgsam alle rechtlichen Einwände prüfen. Einen Automatismus für eine Genehmigung, wie er von einigen Akteuren angedeutet wurde, gibt es nicht.

 

Zu Deiner Kenntnis lege ich außerdem einen Brief von Daniel Cohn-Bendit an den EU-Kommissar Chris Patten bei.

 

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Karin Flothmann