Kreistagsfraktion

                                               Breisgau-Hochschwarzwald

 

                                               Barbara Schweier

                                                        Höllentalstr. 9                                                                                                                     79199 Kirchzarten                                                                                                                      

Bündnis 90 /Die Grünen, Kreistagsfraktion

 

An

Landrat Jochen Glaeser

Landratsamt

Stadtstr. 2

79104 Freiburg

 

 

Sehr geehrter Herr Glaeser,

 

im Namen meiner Fraktion beantrage ich die Umsetzung des „Erneuerbaren Wärme-Gesetz-Baden-Württemberg (EwärmeG) auf Landkreisliegenschaften. Mit diesem Eilantrag beantragen wir in einem ersten Schritt die Umsetzung für die geplanten Sanierungen und Generalsanierungen im Schulbereich und die Behandlung dieses Antrages im kommenden Schulausschuss mit Blick auf die Verabschiedung des Haushaltes 2008.

 

1.           Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald verpflichtet sich, die aus dem „Erneuerbaren Wärme-Gesetz Baden-Württemberg“ (EWärmeG) für Wohngebäude resultierenden Anforderungen auch in regelmäßig genutzten und im Landkreis-Besitz befindlichen Nicht-Wohngebäuden zur Anwendung zu bringen.

 

2.           In einem ersten Schritt erfüllt der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald freiwillig und      vorbildlich die Forderungen des EwärmeG bereits bei den anstehenden Sanierungen und Generalsanierung von Schulen und Gebäuden, die im Haushaltsplan 2008 zur Sanierung vorgesehen sind. Dafür sind entsprechende Mittel in den Haushaltsplan einzustellen.

 

Begründung:

 

Der Klimaschutz und die zur Erreichung des sog. 2°C-Ziels resultierenden Anforderungen zur drastischen Reduzierung von Treibhausgasen stellt insbesondere die Industriegesellschaften vor enorme Herausforderungen. Zwischenzeitlich hat die Bundesregierung beschlossen, die Kohlendioxidemissionen Deutschlands bis zum Jahr 2020 gegenüber dem Kyoto-Basisjahr 1990 um 40% reduzieren zu wollen.

 

Letztlich geht dies nur über eine breite Palette von Maßnahmen, die sowohl im Stromsektor als bei der Bereitstellung und Nutzung von Wärmeenergie sowie im Mobilitätssektor ansetzen.

 

Am 7.November hat der baden-württembergische Landtag mit den Stimmen con CDU, GRÜNEN und FDP das bundesweit erste „Erneuerbare Wärme-Gesetz“ beschlossen.  Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2008 in Kraft und schreibt bei der Wärmeversorgung von Wohngebäuden die anteilige Nutzung erneuerbarer Energien verpflichtend vor. Laut den daraus resultierenden Anforderungen muss die Wärmeversorgung bei Neubauten, für die ab 1. April 2008 die Bauunterlagen erstmalig eingereicht werden, zu mindestens 20 Prozent über erneuerbare Energien wie Sonnenenergie, Erdwärme und Wärmepumpen oder Biomasse gedeckt werden. Für den Gebäudebestand wird ab 2010 ein Anteil regenerativer Energien von zehn Prozent vorgeschrieben, der immer dann erfüllt werden muss, wenn es zum Austausch der Heizungsanlage kommt.

 

Ergänzend zu dem beschlossenen EWärmeG hat der Landtag – ebenfalls mit den Stimmen von CDU GRÜNEN und FDP einen Entschließungsantrag verabschiedet, mittels dem die Landesregierung aufgefordert wurde; im Bereich der Landesliegenschaften die energetische Sanierung und den Einsatz regenerativer Energien im Einklang mit den Zielen des EWärmeG voranzubringen (Drs. 14/1952-2),

Bestandteil des gefassten Beschlusses ist darüber hinaus der Appell an die Kommunen und Landkreise für ihre Liegenschaften analog zum Vorgehen des Landes ein Konzept zum Einsatz erneuerbarer Energien sowie zur energetischen Sanierung für die in ihrem Besitz befindlichen Nicht-Wohngebäude zu erarbeiten.

 

Mit der sofortigen Anwendung des EwärmeG bei den notwendigen Sanierungen von Schulgebäuden soll der Landkreis eine Vorbildfunktion für seine Bürgerinnen und Bürger übernehmen und sich mit gutem Beispiel für den Klimaschutz einsetzen.