Kreistagsfraktion Breisgau-Hochschwarzwald Barbara Schweier Höllentalstr. 9 79199 Kirchzarten Bündnis 90 /Die Grünen, Kreistagsfraktion An
Landrat
Jochen Glaeser Landratsamt Stadtstr. 2 79104
Freiburg Sehr geehrter Herr Glaeser, im Namen meiner Fraktion beantrage ich die
Umsetzung des „Erneuerbaren Wärme-Gesetz-Baden-Württemberg
(EwärmeG) auf Landkreisliegenschaften. Mit
diesem Eilantrag beantragen wir in einem ersten Schritt die
Umsetzung für die geplanten Sanierungen und Generalsanierungen im
Schulbereich und die Behandlung dieses Antrages im kommenden
Schulausschuss mit Blick auf die Verabschiedung des Haushaltes 2008. 1.
Der Landkreis
Breisgau-Hochschwarzwald verpflichtet sich, die aus dem „Erneuerbaren
Wärme-Gesetz Baden-Württemberg“ (EWärmeG) für
Wohngebäude resultierenden Anforderungen auch in regelmäßig genutzten und im
Landkreis-Besitz befindlichen Nicht-Wohngebäuden zur Anwendung zu bringen. 2.
In einem
ersten Schritt erfüllt der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald freiwillig
und vorbildlich die Forderungen
des EwärmeG bereits bei den anstehenden Sanierungen
und Generalsanierung von Schulen und Gebäuden, die im Haushaltsplan 2008 zur
Sanierung vorgesehen sind. Dafür sind entsprechende Mittel in den
Haushaltsplan einzustellen. Begründung: Der
Klimaschutz und die zur Erreichung des sog. 2°C-Ziels resultierenden
Anforderungen zur drastischen Reduzierung von Treibhausgasen stellt
insbesondere die Industriegesellschaften vor enorme Herausforderungen.
Zwischenzeitlich hat die Bundesregierung beschlossen, die Kohlendioxidemissionen
Deutschlands bis zum Jahr 2020 gegenüber dem Kyoto-Basisjahr
1990 um 40% reduzieren zu wollen. Letztlich
geht dies nur über eine breite Palette von Maßnahmen, die sowohl im
Stromsektor als bei der Bereitstellung und Nutzung von Wärmeenergie sowie im
Mobilitätssektor ansetzen. Am
7.November hat der baden-württembergische Landtag mit den Stimmen con CDU,
GRÜNEN und FDP das bundesweit erste „Erneuerbare Wärme-Gesetz“ beschlossen. Das Gesetz tritt
zum 1. Januar 2008 in Kraft und schreibt bei der Wärmeversorgung von
Wohngebäuden die anteilige Nutzung erneuerbarer Energien verpflichtend vor.
Laut den daraus resultierenden Anforderungen muss die Wärmeversorgung bei
Neubauten, für die ab 1. April 2008 die Bauunterlagen erstmalig eingereicht
werden, zu mindestens 20 Prozent über erneuerbare Energien wie Sonnenenergie,
Erdwärme und Wärmepumpen oder Biomasse gedeckt werden. Für den Gebäudebestand
wird ab 2010 ein Anteil regenerativer Energien von zehn Prozent
vorgeschrieben, der immer dann erfüllt werden muss, wenn es zum Austausch der
Heizungsanlage kommt. Ergänzend zu dem beschlossenen EWärmeG
hat der Landtag – ebenfalls mit den Stimmen von CDU GRÜNEN und FDP einen
Entschließungsantrag verabschiedet, mittels dem die Landesregierung
aufgefordert wurde; im Bereich der
Landesliegenschaften die energetische Sanierung und den Einsatz regenerativer
Energien im Einklang mit den Zielen des EWärmeG
voranzubringen (Drs. 14/1952-2), Bestandteil
des gefassten Beschlusses ist darüber hinaus der Appell an die Kommunen und
Landkreise für ihre Liegenschaften analog zum Vorgehen des Landes ein Konzept
zum Einsatz erneuerbarer Energien sowie zur energetischen Sanierung für die
in ihrem Besitz befindlichen Nicht-Wohngebäude zu erarbeiten. Mit
der sofortigen Anwendung des EwärmeG bei den
notwendigen Sanierungen von Schulgebäuden soll der Landkreis eine
Vorbildfunktion für seine Bürgerinnen und Bürger übernehmen und sich mit
gutem Beispiel für den Klimaschutz einsetzen. |
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