Für die Angestellten des Landratsamtes soll ab dem 1.01.2006 die Wochenarbeitszeit von 38,5 auf  40 Stunden ohne Lohnausgleich erhöht werden.

Die Kreistagsfraktion der Grünen beantragt stattdessen auf der Kreistagssitzung am 19. Dezember 2005, mehr Teilzeitarbeit um mehr Menschen in Lohn und Brot zu bringen. Der Antrag wurde abgelehnt, die Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden erhöht. s. u.

 

 

            Kreistagsfraktion

            Breisgau-Hochschwarzwald

 

 

 

 

Beschlussantrag zu TOP 7.3

 

Mit Wirkung vom 1. Januar 2006 werden seitens des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald neue Arbeitsverträge und entsprechende Änderungsverträge mit einer Wochenarbeitszeit von  30 Stunden (ohne Lohnausgleich) abgeschlossen. Die Eingruppierung und Vergütungsberechnung erfolgt auf der Grundlage des am 1. September 2005 vereinbarten Tarifvertrages.

 

Zudem soll für Arbeitszeitreduzierungen ohne Lohnausgleich auf freiwilliger Basis bei bestehenden Verträgen geworben werden.

 

Die reduzierte Stundenzahl wird auf  die von der Kreistagsmehrheit eingeforderte 10%ige Reduzierung der Stellenzahl bis zum Jahr 2007 angerechnet.

 

 

Begründung:

Die Erhöhung der Arbeitszeit auf 40 Wochenstunden hat eine Reduzierung der  Arbeitsplätze zur Folge. Dafür gibt es genügend Beispiele aus der freien Wirtschaft, Jeder reduzierte Arbeitsplatz bedeutet eine zusätzliche Bedarfsgemeinschaft im ALG II-Bezug und somit Kosten für den Landkreis. Die in 2005 laut Haushaltsplanentwurf abgebauten 11,5 Stellen bedeuten unterm Strich wahrscheinlich 11 – 12 Bedarfsgemeinschaften mehr im ALG II – Bezug.

 

Durch eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit könnten auch die von der Kreistagsmehrheit bis 2007 eingeforderten 10 % Reduzierung der Stellen so erfolgen, dass nicht die gleiche Anzahl an Arbeitsplätzen abgebaut wird.

 

Der Landkreis als öffentliche Einrichtung sollte neue zukunftsorientierte Wege gehen. Wohin die Reduzierung von Stellen und Mehrarbeit ohne Entlohnung führen zeigen unsere Arbeitsmarktstatistiken.

 

 

Auszug aus: Beschlüsse der 7. Sitzung des Kreistages am 19. Dezember 2005

http://www.breisgau-hochschwarzwald.de/servlet/PB/menu/1089160/index.html

 

Top 7.9

Situation nach Kündigung der Arbeitszeitregelung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg seitens des Kommunalen Arbeitgeberverbands; Maßgabe für die Wochenarbeitszeit in neuen Arbeitsverträgen und Änderungsverträgen bis zum Inkrafttreten einer neuen tariflichen Arbeitszeitregelung

 

Beschluss

Mit Wirkung vom 1. Januar 2006 werden seitens des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald bis zum Inkrafttreten einer neuen Vereinbarung durch die Tarifpartner – im Rahmen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) – neue Arbeitsverträge und entsprechende Änderungsverträge

mit der Maßgabe abgeschlossen, dass eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden (bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend anteilig) vereinbart wird.

Dieses gilt konkret für folgende Fälle:

1. Neueinstellungen

2. Übernahme von Auszubildenden

3. Neuabschluss (Verlängerung) bestehender befristeter Arbeitsverträge (ausgenommen Arbeitsverträge

ohne sachlichen Grund nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz)

4. Erhöhungen des Beschäftigungsumfangs (auf Antrag der/des Beschäftigten)