Für die Angestellten des
Landratsamtes soll ab dem 1.01.2006 die Wochenarbeitszeit von 38,5 auf 40 Stunden ohne Lohnausgleich erhöht werden.
Die Kreistagsfraktion der
Grünen beantragt stattdessen auf der Kreistagssitzung am 19. Dezember 2005, mehr
Teilzeitarbeit um mehr Menschen in Lohn und Brot zu bringen. Der Antrag wurde abgelehnt,
die Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden erhöht. s. u.
Kreistagsfraktion
Breisgau-Hochschwarzwald
Beschlussantrag zu TOP 7.3
Mit Wirkung vom 1. Januar
2006 werden seitens des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald neue Arbeitsverträge
und entsprechende Änderungsverträge mit einer Wochenarbeitszeit von 30 Stunden (ohne Lohnausgleich) abgeschlossen.
Die Eingruppierung und Vergütungsberechnung erfolgt auf der Grundlage des am 1.
September 2005 vereinbarten Tarifvertrages.
Zudem soll für
Arbeitszeitreduzierungen ohne Lohnausgleich auf freiwilliger Basis bei bestehenden
Verträgen geworben werden.
Die reduzierte Stundenzahl
wird auf die von der Kreistagsmehrheit eingeforderte 10%ige Reduzierung
der Stellenzahl bis zum Jahr 2007 angerechnet.
Begründung:
Die Erhöhung der Arbeitszeit auf 40 Wochenstunden hat
eine Reduzierung der Arbeitsplätze zur Folge. Dafür gibt es genügend
Beispiele aus der freien Wirtschaft, Jeder reduzierte Arbeitsplatz bedeutet
eine zusätzliche Bedarfsgemeinschaft im ALG II-Bezug und somit Kosten für den
Landkreis. Die in 2005 laut Haushaltsplanentwurf abgebauten 11,5 Stellen bedeuten
unterm Strich wahrscheinlich 11 – 12 Bedarfsgemeinschaften mehr im ALG II –
Bezug.
Durch eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit könnten
auch die von der Kreistagsmehrheit bis 2007 eingeforderten 10 % Reduzierung der
Stellen so erfolgen, dass nicht die gleiche Anzahl an Arbeitsplätzen abgebaut
wird.
Der Landkreis als öffentliche Einrichtung sollte neue
zukunftsorientierte Wege gehen. Wohin die Reduzierung von Stellen und
Mehrarbeit ohne Entlohnung führen zeigen unsere Arbeitsmarktstatistiken.
Auszug
aus: Beschlüsse der 7. Sitzung des Kreistages am 19. Dezember 2005
http://www.breisgau-hochschwarzwald.de/servlet/PB/menu/1089160/index.html
Top
7.9
Situation
nach Kündigung der Arbeitszeitregelung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst
in Baden-Württemberg seitens des Kommunalen Arbeitgeberverbands; Maßgabe für
die Wochenarbeitszeit in neuen Arbeitsverträgen und Änderungsverträgen bis zum
Inkrafttreten einer neuen tariflichen Arbeitszeitregelung
Beschluss
Mit Wirkung vom 1. Januar 2006
werden seitens des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald bis zum Inkrafttreten
einer neuen Vereinbarung durch die Tarifpartner – im Rahmen des Tarifvertrages für
den öffentlichen Dienst (TVöD) – neue Arbeitsverträge
und entsprechende Änderungsverträge
mit der Maßgabe abgeschlossen, dass
eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden (bei Teilzeitbeschäftigung
entsprechend anteilig) vereinbart wird.
Dieses gilt konkret für folgende
Fälle:
1. Neueinstellungen
2. Übernahme von Auszubildenden
3. Neuabschluss (Verlängerung)
bestehender befristeter Arbeitsverträge (ausgenommen Arbeitsverträge
ohne sachlichen Grund nach § 14 Abs.
2 Teilzeit- und Befristungsgesetz)
4. Erhöhungen des
Beschäftigungsumfangs (auf Antrag der/des Beschäftigten)