Arbeitsgemeinschaft

                      Breisgau-Hochschwarzwald

 

                                                               

                                                                                                                

 

Arbeitsgemeinschaft Breisgau-Hochsch  warzwald, Lehener Str  79106 Freiburg                                                       Träger: Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

                                                                                                         Agentur für Arbeit Freiburg

Bündnis 90/Die Grünen

Kreistagsfraktion

Frau Dora Pfeifer-Suger

Britzinger Weg 24

79379 Müllheim                                                                     Ihr Zeichen:

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Datum:                     17.08.2007

 

 

 

 

 

Beschwerde des Herrn Bruno S………

 

 

 

Sehr geehrte Frau Pfeifer-Suger,

 

zu Ihrem Schreiben vom 24.07.2007 möchten wir Ihnen zunächst mitteilen, dass die verschiedenen Anliegen des Herrn S…. bereits in vielfachen Widerspruchs- und Beschwerdeverfahren sowie in persönlichen Gesprächen umfassend behandelt wurden. Es ist hierbei zu keinerlei Beanstandungen gekommen.

 

Aufgrund der Vielzahl der von Herrn S….. an die unterschiedlichsten Stellen gerichteten Schreiben, sind wir mit der Regionaldirektion und dem Regierungspräsidium inzwischen übereingekommen, uns Herrn S… gegenüber nur noch zu neuen Sachvorträgen zu äußern. Herr S…. wurde hierüber persönlich und schriftlich informiert.

 

Zu Ihren Einzelfragen zur Entscheidungspraxis der ARGE können wir Folgendes mitteilen:

 

Die Kosten für Bewerbungen und Vorstellungsgespräche werden auf Antrag bis zu einem Betrag von 150,00 ~ innerhalb von 12 Monaten genehmigt und gegen Vorlage entsprechen- der Nachweise in Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten erstattet. Es wird somit insgesamt ein Pauschalbetrag bewilligt; im Rahmen dieses Pauschalbetrages können die tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden.

 

Umzugskosten können auf Antrag in angemessener Höhe übernommen werden, wenn ein Arbeitsvertrag bzw. eine verbindliche Zusage vorliegt, und der Umzug zur Aufnahme der Erwerbstätigkeit erforderlich ist.

 

Bei Einzelpersonen wird eine doppelte Haushaltsführung in der Regel für nicht erforderlich gehalten. Bei erforderlichen Umzügen wird vorausgesetzt, dass der Hilfesuchende zunächst alle Möglichkeiten ausschöpft, um das Anfallen doppelter Kosten zu vermeiden.

 

 

Dienstgebäude

 Lehener SIr 77

79106 Freiburg

 

Telefon         

(0761) 27107-13

Telefax

(0761) 27106-69

Mail: ARGE -Brei sgau-Hochschwarzwald@arge-sgb2.de

 

Bankverbindung

Zahlstelle Schwäbisch Gmünd

Bundesbank Ulm

BLZ 63000000 1300

Kto- Kto-Nr 61401601

 

Öffnungszeiten

Mo-Fr 745 Uhr-11 00 Uhr

Do 745 Uhr- 11.00 Uhr

13.00Uhr-1700 Uhr

 

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Sollte dies nachweislich trotz entsprechender Bemühungen nicht zu vermeiden sein, können notwendige überlappende Kosten anerkannt werden.

 

Hierbei kann es sich jedoch regelmäßig nur um sehr kurze Zeiträume handeln, in denen zwei Mieten anfallen. Eine doppelte Haushaltsführung für die gesamte Dauer der Probezeit kommt dagegen nicht in Betracht.

 

Die Bearbeitungsdauer solcher Anträge hängt auch davon ab, ob und in welchem Umfang Rückfragen erforderlich sind oder eigene Ermittlungen angestellt werden müssen. Wenn der Sachverhalt geklärt Ist und alle Unterlagen vorliegen, kann eine Entscheidung innerhalb weniger Tage getroffen werden.

 

All diese Punkte wurden mit Herrn S….. bereits in einem persönlichen Gespräch durchgegangen und in einem - von Herrn S…… unterzeichneten Protokoll festgehalten. Herrn S…….. liegen somit alle relevanten Informationen vor.

 

Mit freundlichen Grüßen