Freitag, den 30. Januar 2009 Unterbringung von Asylbewerbern und Aussiedler Sehr
geehrte Frau Störr-Ritter, für
Ihr Schreiben vom 7.01.09 herzlichen Dank. Wir
begrüßen die Entscheidung, Kirchzarten als Standort für die
Gemeinschaftsunterkunft zur Unterbringung von Flüchtlingen und
Spätaussiedlern beizubehalten und die Anmietung des in der Diskussion
befindlichen Objekts in Titisee-Neustadt nicht anzumieten. Da die
Gemeinschaftsunterkunft in Titisee-Neustadt erst im September 2007
geschlossen worden ist, wäre es einem Schildbürgerstreich gleichgekommen,
nach einem Jahr das Gebäude erneut anzumieten und dafür die Unterkünfte in
Kirchzarten zu schließen. Es
ist höchste Zeit, dass das hin und her bei der Standortwahl für die
Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlingen und Spätaussiedler ein Ende hat und
der Landkreis endlich eine auf Langfristigkeit angelegte Standortentscheidung
trifft. In den letzten Jahren sind die in den Gemeinschaftsunterkünften
lebenden Menschen aufgrund von Schließungen immer wieder an einen neuen Ort
verlegt worden. Dies bedeutete immer wieder den Verlust des sozialen Umfeldes,
für Kinder, den Wechsel der Schule oder des Kindergartens und Abschied zu
nehmen von Freundinnen und Freunden und für die Erwachsenen teilweise den
Verlust des Arbeitsplatzes. Die sowieso schon schwierige Lebenssituation wurde
dadurch vor allem für Flüchtlinge noch mehr erschwert. In
Ihrem Schreiben ist von einem Objekt in Kirchzarten mit einer Kapazität von
95 Plätzen die Rede, das als Gemeinschaftsunterkunft und Übergangswohnheim
genutzt werden soll. Wir gehen davon aus, dass es sich dabei um das Objekt „Am
Keltenbuck 1“ handelt. Da dieses Gebäude bisher mit
einer Kapazität von 58 Plätzen ausgewiesen war, stellt sich für uns die
Frage: 1.
Ob dieses
Gebäude ausgebaut und um weitere 37 Plätze erweitert werden soll? 2.
Welche
Ausbaumaßnahmen vorgesehen sind? Laut
Ihren Mitteilungen leben in den beiden Gemeinschaftsunterkünften in Kirchzarten
9 Kinder. Das Leben in Gemeinschaftsunterkünften ist für Familien sehr
belastend. Vor allem für die Kinder ist es kein geeignetes Umfeld zur
Entfaltung und zur Entwicklung von Fähigkeiten. Wir bitten Sie dringend,
Familien mit Kindern in kleineren Wohneinheiten außerhalb der
Gemeinschaftsunterkunft unterzubringen. Entweder indem diese aus Außenstelle
der Gemeinschaftsunterkunft geführt werden oder indem das Landratsamt alles
daran setzt eine Sondergenehmigung für Familien mit Kindern zu erreichen, so
dass diese in einer Wohnung untergebracht werden. Mit
freundlichen Grüßen |