Mittwoch, den 1. Oktober 2008 Unterbringung von Asylbewerbern und Aussiedler Sehr
geehrte Frau Störr-Ritter, wie
wir erfahren haben, soll die vor einem Jahr geschlossene Gemeinschaftsunterkunft
in Titisee-Neustadt mit 92 Plätzen wieder vom Landkreis angemietet und belegt
werden. In den letzten Jahren sind aufgrund stark zurückgehender Asylbewerber-
und Spätaussiedlerzahlen nach und nach die meisten Häuser geschlossen worden.
Nach Aussagen des Sozialdezernats im Sozialausschuss wollte der Landkreis
zukünftig auf kleinere Einheiten zur Unterbringung von Asylbewerbern und
Aussiedlern setzen, was wir auch sehr begrüßt haben. Umso überraschter waren
wir, als wir von dem neuen Vorhaben des Landkreises erfahren haben. Da
nicht von einem Anstieg der Asylbewerber- und Spätaussiedlerzahlen auszugehen
ist, fragen wir uns, ob im Gegenzug die beiden Unterkünfte in Kirchzarten
geschlossen werden. Dies wäre kaum nachvollziehbar, zumal wir bisher davon
ausgegangen sind, dass für die beiden Häuser in Kirchzarten langfristige
Mietverträge abgeschlossen sind. Wir
haben zu dieser Angelegenheit Fragen, um deren Beantwortung wir Sie bitten:
a.)
wie viele
davon sind aufgrund des Flüchtlingsaufnahmegesetzes verpflichtet, in einer
Gemeinschaftsunterkunft zu leben? b.)
Wie viele
Kinder und Jugendliche leben dort? c.)
Wie viele Personen
gehen einer Arbeit nach? d.)
Wie viele
Kinder und Jungendliche besuchen eine
Schule?
Wenn
ja: a.) aus welchen Gründen? b.) welche Kosten
entstehen dadurch? c.) welche
Konsequenzen hat dies für das soziale Umfeld, die Arbeitsplätze und
den Schulbesuch der betroffenen Personen?
Für
Ihre Bemühungen im Voraus besten Dank Mit
freundlichen Grüßen |
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