Kreisrätin 79379 Müllheim
Tel./Fax: 07631-173657
Herrn
Landrat
Jochen Glaeser
Stadtraße 2
79104
Freiburg
Müllheim,
den 4. Mai 2005
Integration behinderter Kinder in
Regelkindergärten
Sehr
geehrter Herr Landrat,
die
Bedeutung und die Vorteile einer gemeinsamen Erziehung behinderter und nicht behinderter
Kinder sind mittlerweile unbestritten. Die Lernimpulse die behinderte Kinder im
Spiel und im Umgang mit nicht behinderten Kindern erhalten sind von großer
Bedeutung für ihre Entwicklung. Nicht
behinderte Kinder lernen früh, Rücksichtnahme zu üben und Verantwortung zu
übernehmen. Die Aufnahme eines behinderten Kindes in den Kindergarten seines
Wohnorts bzw. Stadtteils ermöglicht dem Kind in seinem Lebensumfeld zu
verbleiben und mit den anderen Kindern des Wohnviertels aufzuwachsen. Auch
fallen keine lange Wege in eine Sondereinrichtung an.
Behinderte
Kinder haben mit Vollendung des 3. Lebensjahres, wie nicht behinderte Kinder
auch, einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Zudem besteht ein Anspruch
auf zusätzlichen individuellen Förderbedarf im Rahmen der Eingliederungshilfe,
wenn die Voraussetzungen des § 2 SGB IX erfüllt sind. SGB IX § 4, Abs. 3 führt
dazu aus: „Leistungen für behinderte oder
von Behinderung bedrohte Kinder werden so geplant und gestaltet, dass nach
Möglichkeit Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit
nicht behinderten Kindern betreut werden können. Dabei werden behinderte Kinder alters- und entwicklungsentsprechend
an der Planung und Ausgestaltung der einzelnen Hilfen beteiligt und ihre
Sorgeberechtigten intensiv in Planung und Gestaltung der Hilfen mit
einbezogen.“
Nun haben
sich besorgte Eltern eines geistig behinderten Kindes (Down Syndrom) aus
Müllheim an mich gewandt, die ihr Kind im Regelkindergarten ihres Wohnortes
angemeldet haben. Das Kind soll ab dem 1. Juni 2005 den ev. Kindergarten in Müllheim-Hügel-heim besuchen. Seit November läuft der
Antrag auf die Gewährung von Eingliederungshilfe, ohne dass bisher eine
Entscheidung gefallen, bzw. ein Vertrag zwischen dem Landratsamt und dem Kindergarten
zustande gekommen ist.
Wie ich vom
aufnehmenden Kindergarten erfahren habe, hat das Landratsamt mittlerweile
mündlich in Aussicht gestellt, täglich zwei Stunden begleitende Hilfe und eine
Stunde heilpädagogische Hilfe wöchentlich im Rahmen der Eingliederungshilfe zu
bewilligen. Laut dem Vertragsentwurf, der mittlerweile dem Kindergartenträger
zugeschickt wurde, soll der Kindergarten dafür monatlich 488.- € erhalten. Dieser Betrag reicht aber
für den vom Landratsamt festgestellten Bedarf an begleitender und
heilpädagogischer Hilfe nicht aus. Auch ist die Dauer der Leistungen aus dem
Vertragsentwurf nicht erkennbar. Ein Bewilligungsbescheid an die Eltern, in dem
der Umfang der Hilfen und die Dauer und Verwendung der bewilligten
Eingliederungshilfe genauer beschrieben ist, soll erst nach Vertragsabschluss
mit dem Kindergarten zugestellt werden.
Die
Landeswohlfahrtsverbände in Baden-Württemberg hatten Richtlinien für die
Vergütung von begleitenden und pädagogischen Hilfen erarbeitet und „für ein wesentlich
behindertes Kind oder für ein von einer wesentlichen Behinderung bedrohtes
Kind“ monatlich bis zu 460.- € für pädagogische Hilfen und bis zu 308.- € für
begleitende Hilfen oder für beide Maßnahmen zusammen 768.- € vorgesehen. Die Leistungen der Eingliederungshilfe wurden
nach diesen Richtlinien in der Regel für den gesamten voraussichtlichen Besuch
des Kindergartens bewilligt, soweit keine Änderungen im individuellen
Förderbedarf abzusehen waren. Als Verwendungsnachweis hatten die Kindergärten
für jedes behinderte Kind, das über die Eingliederungshilfe gefördert wurde im
jährlichen Abstand einen Bericht zu erstellen, in dem die durchgeführte
Förderung dargestellt und in dem Erfolge und die Weiterentwicklung des
jeweiligen Kindes dargestellt wurden. Der Landkreis- und Städtetag hatten empfohlen,
die Richtlinien der Landeswohlfahrtsverbände für mindestens ein Jahr weiter
anzuwenden.
In diesem
Zusammenhang bitte ich Sie um die Beantwortung folgender Fragen:
Für ihre
Bemühungen im Voraus recht herzlichen Dank
Mit
freundlichen Grüßen