Kreisrätin 79379
Müllheim
Tel./Fax:
07631-173657
Email: dora.pfeifer-suger@web.de
Herrn Landrat
Jochen
Glaeser
Stadtstraße
2
79104
Freiburg
Müllheim,
den 8. November 2005
Inobhutnahme unbegleiteter ausländischer Jugendlicher
Unterbringungskonzept
für Asylbewerber und Geduldete
Sehr
geehrter Herr Landrat,
am 1.
Oktober 2005 ist das Jugendhilfeentwicklungsgesetzt in wesentlichen Teilen in
Kraft getreten. Dabei wurde auch die Inobhutnahme
unbegleiteter ausländischer Jugendlicher, SGB VIII, § 42, neu geregelt.
Nach SGB
VIII, § 42, Abs. 1, Satz 1. „ ist das
Jugendamt berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen
in seine Obhut zu nehmen, wenn
1….
2…..
3. ein ausländisches Kind oder ein
ausländischer Jugendlicher unbegleitet nach Deutschland kommt und sich weder
Personensorge- noch Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten.“
Zudem ist
in diesen Fällen unverzüglich ein Vormund oder Pfleger zu bestellen, SGB VIII,
§ 42, Abs.
3, Satz 4.
Wir bitten
Sie, uns mitzuteilen:
1. Wie viele Jugendliche unter 18
Jahren ohne Angehörige im Sinne des § 42, Abs. 1, Satz 1, 3. im Landkreis
Breisgau- Hochschwarzwald leben.
2. Wie die Inobhutnahmeverpflichtung
minderjähriger ausländischer Kinder und
Jugendlicher, die ohne Begleitung einreisen und keine Angehörigen in
Deutschland haben, umgesetzt wird, und wo diese untergebracht werden.
3. Ob für alle ausländischen Kinder und
Jugendlichen ohne Angehörigen ein Vormund oder Pfleger bestellt wurde.
Weiter
bitten wir Sie um Übermittlung des neuen Unterbringungskonzeptes für
Asylbewerber und Geduldete.
Für Ihre
Bemühungen sehr herzlichen Dank
Mit
freundlichen Grüßen