Dora Pfeifer-Suger                                                                   Britzinger Weg 24

Kreisrätin                                                                                                                 79379 Müllheim

                                                                                                                                             Tel./Fax: 07631-173657

                                                                                                                                             Email: dora.pfeifer-suger@web.de

 

 

Dora Pfeifer-Suger, Britzinger Weg 24, 79379 Müllheim

 

Herrn Landrat

Jochen Glaeser

Stadtstraße 2

79104 Freiburg

 

                                              

 

 

                                                                       Müllheim, den 8. November 2005

 

 

 

Inobhutnahme unbegleiteter ausländischer Jugendlicher

Unterbringungskonzept für Asylbewerber und Geduldete

 

 

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

 

am 1. Oktober 2005 ist das Jugendhilfeentwicklungsgesetzt in wesentlichen Teilen in Kraft getreten. Dabei wurde auch die Inobhutnahme unbegleiteter ausländischer Jugendlicher, SGB VIII, § 42, neu geregelt.

 

Nach SGB VIII, § 42, Abs. 1, Satz 1. „ ist das Jugendamt berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn

1…. 

2…..

3. ein ausländisches Kind oder ein ausländischer Jugendlicher unbegleitet nach Deutschland kommt und sich weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten.“

 

Zudem ist in diesen Fällen unverzüglich ein Vormund oder Pfleger zu bestellen, SGB VIII,

§ 42, Abs. 3, Satz 4.

 

Wir bitten Sie, uns mitzuteilen:

1.      Wie viele Jugendliche unter 18 Jahren ohne Angehörige im Sinne des § 42, Abs. 1, Satz 1, 3. im Landkreis Breisgau- Hochschwarzwald leben.

 

2.      Wie die Inobhutnahmeverpflichtung minderjähriger ausländischer Kinder und  Jugendlicher, die ohne Begleitung einreisen und keine Angehörigen in Deutschland haben, umgesetzt wird, und wo diese untergebracht werden.

 

3.      Ob für alle ausländischen Kinder und Jugendlichen ohne Angehörigen ein Vormund oder Pfleger bestellt wurde.

 

Weiter bitten wir Sie um Übermittlung des neuen Unterbringungskonzeptes für Asylbewerber und Geduldete.

 

 

Für Ihre Bemühungen sehr herzlichen Dank

 

Mit freundlichen Grüßen