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Kreistagsfraktion
Breisgau-Hochschwarzwald
Barbara
Schweier
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Bündnis 90 /Die Grünen, Kreistagsfraktion
An die Medien
2.
November 2007
Pressemitteilung
Grüne fordern
Neuausschreibung der Landratswahl
Die
Neuausschreibung der Landratswahl fordert die Kreistagsfraktion der Grünen.
Die gesetzliche Regelung in § 39 LKrO
sieht klar und unmissverständlich vor, dass für den Fall, dass
Innenministerium und beschließender Ausschuss keine drei Bewerber benennen
können, die Stelle neu auszuschreiben ist. Dieser Fall liegt gegenwärtig vor,
so der Kreisrat und Jurist Frank Riepl.
Zwar kann der beschließende Ausschuss auf weitere Bewerber verzichten, jedoch
handelt es sich hier um eine Ausnahmevorschrift, bei der der Gesetzgeber vor
allem die Wiederwahl langjähriger und bewährter Landräte im Auge hatte, nicht
jedoch den Fall, dass eine Mehrheitsfraktion die Entscheidung des Kreistages
lediglich als Absegnung eines innerparteilichen Auswahlverfahrens benutzt.
Die CDU-Fraktion hat durch ihr Verhalten im Vorfeld der Landratswahl deutlich
gemacht, dass entscheidendes Kriterium bei der Nachfolgeregelung für Landrat
Gläser vor allem die Mitgliedschaft in der CDU ist. Immerhin gab es auch für
die Fraktion der CDU mehrere Kandidaten, die sich alle hätten bewerben
können. Damit hätte dann auch eine richtige Wahl stattfinden können. Das
Verfahren der CDU hat aber auch dazu geführt, dass Personen mit anderem
politischen Hintergrund von vorneherein von einer Bewerbung abgesehen haben.
Es ist erschreckend und wirft ein klägliches Licht auf unseren Landkreis,
dass auf die Ausschreibung der Position des Landrates keine weitere Bewerbung
eingegangen ist, obwohl die von der CDU ausgewählte Kandidatin noch nicht
einmal über einschlägige Führungserfahrung in einer größeren Verwaltung
verfügt. Der beschließende Ausschuss muss die gesetzlichen Vorgaben
einhalten, um noch mal Zeit zu gewinnen für weitere mögliche Kandidaten, so
die grüne Forderung. Bei dieser Forderung geht es ausdrücklich nicht um die
Person von Frau Störr-Ritter, stellt die Fraktionssprecherin Barbara Schweier
klar. Die Position und Funktion des Landrates ist zu wichtig, als dass die
Besetzung in Parteizirkeln, gleich welcher Couleur erfolgen darf. Erst wenn
sich auch nach Ausschöpfung des gesamten vom Gesetzgeber vorgesehenen
Verfahrens kein weiterer Bewerber findet, darf sich der Kreistag mit einem
Bewerber zufrieden geben.
Letztendlich
zeigt sich durch das gesamte Auswahlverfahren die Notwendigkeit, Landräte in
Baden-Württemberg wie in anderen Bundesländern auch direkt von den Bürgern
wählen zu lassen, stellt die Fraktionsvorsitzende Barbara Schweier fest.
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