Redebeitrag zum Prüfbericht der gpa                                               Kreistagssitzung 28.04.08          

Dora Pfeifer-Suger

 

 

Sehr geehrte Frau Störr-Ritter!

 

Die Finanzprüfung der Haushaltsjahr 2002 bis 2005 durch die Gemeindeprüfanstalt hat im Großen und Ganzen ein  positives Ergebnis gebracht.

 

Auf einige Punkte möchten wir aber dennoch kurz eingehen.

 

Die gpa weist mit erhobenem Zeigefinger auf den hohen Schuldenberg. Dieser hatte sich im Prüfungszeitraum mehr als verdoppelt. Von einer unterdurchschnittlichen Verschuldung auf eine überdurchschnittliche Verschuldung, wie die gpa anmerkt. Die betreffenden Jahre, waren die Jahre der zurückgehenden Steuereinnahmen.

 

Um die Gemeinden zu schonen und nicht zuletzt mit Rücksicht auf die Kommunalwahlen 2004, hat der Landkreis deutlich mehr Schulden gemacht. Die Kreisumlage hat in den letzten Jahren nie ausgereicht um den Zuschuss im Sozialhaushalt zu decken. Von den Kreisgymnasium ganz zu schweigen. Beides sind Aufgaben, die der Landkreis für die Kommunen ausführt.

 

In den letzten Jahren hat der Landkreis begonnen, den Schuldenberg wieder abzubauen. Die gpa empfiehlt nachdrücklich, den Konsolidierungskurs beizubehalten und Ergebnisverbesserungen vorrangig zum Abbau der Schulden zu verwenden.

 

Laut Haushaltsplan 2008 sollen zum ersten Mal seit ich im Kreistag bin die Einnahmen aus der Kreisumlage den Zuschuss für den Sozialhaushalt in etwa decken. Für die Kreisgymnasien bleibt aber aus der Kreisumlage  nichts übrig. Trotzdem hat der Kreistag für 2008 mehrheitlich und gegen die Stimmen meiner Fraktion die Senkung der Kreisumlage um einen halben Prozentpunkt beschlossen. Wir halten dies nach wie vor für einen Fehler.

 

Zur Vergabe von Lieferungen und Leistungen haben wir die dringende Bitte an die Verwaltung, bei der Vergabe von Reinigungsarbeiten darauf zu achten, das Reinigungspersonal versicherungspflichtig angestellt ist und der allgemeinverbindliche Tarifvertrag und der dort festgelegte Stundenlohn eingehalten wird. Wichtig ist auch, dass die Tarifbindung für das Reinigungsgewerbe nicht dadurch unterlaufen wird, indem von den Reinigungsunternehmen Personal über Leiharbeitsfirmen eingesetzt wird.

Wir wissen, dass dies nicht einfach ist, bitten Sie aber trotzdem  hier ein Auge drauf zu haben.

 

Bezüglich der Pachten für Warenverkäufe an den Schulen bzw. in den Schulmensen sieht die gpa den im Landkreis üblichen Pachtzins von 5-6% des Bruttoumsatzes als verhältnismäßig niedrig an. Wir stimmen mit der Verwaltung überein, dass der Pachtzins  keinesfalls erhöht werden sollte, da die Kosten wieder auf die Preise in den Mensen aufgeschlagen würden. Schon heute können sich viele Schülerinnen und Schüler das Essen in der Schulmensa nicht leisten. Hier werden Land und Schulträger sowieso Lösung finden müssen, wie günstigeres Essen für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen angeboten werden kann.

 

Beim ALG II für Bedarfsgemeinschaften mit geringem Einkommen, den so genannten Aufstockerhaushalten, kritisiert die gpa die angewandte Horizontalberechnung bei der Verteilung des Einkommens auf die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft. Die gpa geht davon aus, dass der Landkreis dadurch bei den Wohnungskosten mehr belastet wird als bei einer vertikalen Berechnung.

 

Aus unserer Sicht ist diese Kritik nicht von der Hand zu weisen. Wir bitten daher dies noch einmal genau zu prüfen und in der nächsten Sozialausschusssitzung diesen Punkt auf die Tagesordnung zu setzen.

 

Zur Information des Kreistages über die Beteiligungsfirmen empfiehlt die gpa, künftig im Beteiligungsbericht auch Angaben zur Jahresabschlussprüfung, zur Ergebnisverwendung und zur voraussichtlichen Entwicklung der Unternehmen zu machen.  Wir bitten die Verwaltung dringend, diesen Vorschlägen Folge zu leisten und die entsprechenden Informationen dem Kreistag vorzulegen.

 

Bezüglich der Beteiligung an den Helios-Kliniken empfiehlt die gpa angesichts der im Berichtsraum erzielten Gewinne, die wirtschaftliche Entwicklung zu beobachten und den Anspruch des Landkreises laut des Gewinnabführungsvertrages zu prüfen. Auch hier müssen die Ergebnisse und Informationen dem Kreistag vorgelegt und dieser in die Entscheidungen mit einbezogen werden.