Landtag von Baden-Württemberg                                                             

13. Wahlperiode

 

 

Mündliche Anfrage

des Abg. Dr. Walter Witzel, Fraktion GRÜNE

 

 

Finanzamt Müllheim

 

 

Ich frage die Landesregierung:

 

1. Aus welchen Gründen sollen die beiden landeseigenen Gebäude am Markgräfler Platz in Müllheim nicht für die Finanzamtserweiterung genutzt werden?

 

2. Inwieweit trifft es zu, dass die Landesregierung die Finanzamtserweiterung in Müllheim vom Verkauf der beiden landeseigenen Gebäude am Markgräfler Platz abhängig macht?

 

 

Stuttgart, den 24.6.2005                                          Dr. Walter Witzel

 

 

 

 

 


Am 30.06.2005 antwortete Staatssekretär Hillebrand im Plenum:

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident,

meine sehr verehrten Damen und Herren!

 

Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Witzel wie folgt:

 

  1. Aus welchen Gründen sollen die beiden landeseigenen Gebäude am Markgräfler Platz in Müllheim nicht für die Finanzamtserweiterung genutzt werden?

 

Antwort a)

 

Im Zuge der Reform des Steuerverwaltung erhält das Finanzamt Müllheim einen Personalzugang von rd. 50 Beschäftigten vom Finanzamt Freiburg-Land. Dieser Personalzugang ist im heutigen Gebäude des Finanzamtes Müllheim, der Goethestraße 11, nicht unterzubringen.

 

Im Zuge der Verwaltungsreform wird der Kreis Breisgau-Hochschwarzwald die landeseigenen Gebäude Wilhelmstraße 14 und 18, in denen bisher das Forstamt und das Vermessungsamt untergebracht waren, freimachen. Diese Gebäude könnten, nach entsprechender baulicher Herrichtung, vom Finanzamt Müllheim grundsätzlich nachgenutzt werden.

 

Allerdings wurde von Seiten der Stadt der Wunsch geäußert, an diesem zentralen Standort künftig von einer Behördennutzung Abstand zu nehmen und Nutzungen zu ermöglichen, die auch nach Dienstschluss und an Wochenden zu einer Belebung der Innenstadt beitragen.

 

Das Land beabsichtigt, diesem Wunsch zu entsprechen, zumal die Gebäude Wilhelmstraße 14 und 18 in einiger Entfernung zum Stammhaus des Finanzamtes in der Goethestraße liegen, was den Dienstbetrieb erschweren würde.

 

Derzeit laufen Gespräche über die Anmietung eines Gebäudes, das in der Nachbarschaft zur Goethestraße 11 liegt.

 

 

 

b) Inwieweit trifft es zu, dass die Landesregierung die Finanzamtserweiterung in Müllheim vom Verkauf der beiden landeseigenen Gebäude am Markgräfler Platz abhängig macht?

 

Antwort b)

 

Die Erweiterung des Finanzamtes Müllheim ist beschlossene Sache und hängt nicht vom Verkauf der Gebäude Wilhelmstraße 14 und 18 ab.

 

Ein Zusammenhang besteht allerdings zwischen der beabsichtigten Anmietung für das Finanzamt und dem Verkauf frei werdender Landesgebäude. Nur wenn sichergstellt ist, dass die Gebäude Wilhelmstraße 14 und 18 verkauft werden können, kann die Anmietung getätigt werden. Ohen diese Koppelung besteht die Gefahr, dass mit der Anmietung ein Leerstand in zwei landeseigenen Gebäuden entsteht. Dies muss vermieden werden.