Landtag von Baden-Württemberg
13. Wahlperiode
Mündliche Anfrage
des Abg. Dr. Walter Witzel, Fraktion GRÜNE
Finanzamt Müllheim
Ich frage die
Landesregierung:
1. Aus welchen
Gründen sollen die beiden landeseigenen Gebäude am Markgräfler Platz in
Müllheim nicht für die Finanzamtserweiterung genutzt werden?
2. Inwieweit trifft
es zu, dass die Landesregierung die Finanzamtserweiterung in Müllheim vom
Verkauf der beiden landeseigenen Gebäude am Markgräfler Platz abhängig macht?
Stuttgart, den
24.6.2005 Dr.
Walter Witzel
Am 30.06.2005
antwortete Staatssekretär Hillebrand im Plenum:
Sehr geehrter Herr
Präsident,
meine sehr verehrten
Damen und Herren!
Namens der
Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr.
Witzel wie folgt:
Antwort a)
Im Zuge der Reform des
Steuerverwaltung erhält das Finanzamt Müllheim einen Personalzugang von rd. 50
Beschäftigten vom Finanzamt Freiburg-Land. Dieser Personalzugang ist im
heutigen Gebäude des Finanzamtes Müllheim, der Goethestraße 11, nicht
unterzubringen.
Im Zuge der Verwaltungsreform
wird der Kreis Breisgau-Hochschwarzwald die landeseigenen Gebäude Wilhelmstraße
14 und 18, in denen bisher das Forstamt und das Vermessungsamt untergebracht
waren, freimachen. Diese Gebäude könnten, nach entsprechender baulicher
Herrichtung, vom Finanzamt Müllheim grundsätzlich nachgenutzt werden.
Allerdings wurde von
Seiten der Stadt der Wunsch geäußert, an diesem zentralen Standort künftig von
einer Behördennutzung Abstand zu nehmen und Nutzungen zu ermöglichen, die auch
nach Dienstschluss und an Wochenden zu einer Belebung der Innenstadt beitragen.
Das Land
beabsichtigt, diesem Wunsch zu entsprechen, zumal die Gebäude Wilhelmstraße 14
und 18 in einiger Entfernung zum Stammhaus des Finanzamtes in der Goethestraße
liegen, was den Dienstbetrieb erschweren würde.
Derzeit laufen
Gespräche über die Anmietung eines Gebäudes, das in der Nachbarschaft zur
Goethestraße 11 liegt.
b) Inwieweit trifft es zu, dass die
Landesregierung die Finanzamtserweiterung in Müllheim vom Verkauf der beiden
landeseigenen Gebäude am Markgräfler Platz abhängig macht?
Antwort b)
Die Erweiterung des
Finanzamtes Müllheim ist beschlossene Sache und hängt nicht vom Verkauf der
Gebäude Wilhelmstraße 14 und 18 ab.
Ein Zusammenhang
besteht allerdings zwischen der beabsichtigten Anmietung für das Finanzamt und
dem Verkauf frei werdender Landesgebäude. Nur wenn sichergstellt ist, dass die
Gebäude Wilhelmstraße 14 und 18 verkauft werden können, kann die Anmietung
getätigt werden. Ohen diese Koppelung besteht die Gefahr, dass mit der
Anmietung ein Leerstand in zwei landeseigenen Gebäuden entsteht. Dies muss
vermieden werden.