Bündnis 90 / Die Grünen

Ortsverband Müllheim-Neuenburg und Umgebung

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An die Medien

 

                                                                                              Müllheim, den 4. Oktober 2005

 

 

Pressemitteilung

 

 

Grüne unterstützen Volksbegehren für mehr Demokratie

 

Die Müllheimer Grünen unterstützen die Unterschriftenaktion von Mehr Demokratie e. V. um über ein Volksbegehren Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auf Gemeindeebene zu erleichtern und auf Kreisebene zu ermöglichen. Am 6. und 7. Oktober wird Mehr Demokratie e. V. mit einem Bus auf dem Markgräfler Platz zu diesem Thema informieren und Unterschriften für einen Zulassungsantrag für ein Volksbegehren sammeln.

 

„Es ist höchste Zeit, dass sich Bürgerinnen und Bürger stärker an den wichtigen Entscheidungen in den Gemeinden und Landkreisen beteiligen können. Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind Instrumente, die es der Bevölkerung ermöglichen, Gemeinde- und Kreistagsbeschlüsse zu ändern oder Entscheidungen herbeizuführen“, so Dora Pfeifer-Suger. „Wir hoffen auf eine große Unterstützung durch die Bürgerinnen und Bürger.“

 

Bereits seit 1956 sind Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Baden-Württemberg in der Gemeinordnung verankert. Doch die Hürden sind hoch, der Anwendungsbereich stark eingeschränkt. Kurze Fristen, hohe Abstimmungsquoren und viele Themenausschlüsse lassen in Baden-Württemberg 2/3 aller Bürgerbegehren scheitern. Die Landkreisebene ist völlig ausgeschlossen. Hier sei Änderungsbedarf angesagt, fordern die Grünen. Doch auf diesem Gebiet etwas zu ändern bedeute dicke Bretter zu bohren. Denn erst im Juli hätte die CDU/FDP – Mehrheit im Landtag einen Gesetzentwurf abgelehnt, der gemeinsam von SPD und Grünen eingebracht und in Zusammenarbeit mit Mehr Demokratie e. V. erarbeitet worden war. Über ein Volksbegehren soll dieser Gesetzentwurf nun erneut eingebracht werden.

 

Doch zuvor müsse harte Arbeit geleistet werden, so die Grünen. 10 000 in Baden-Württemberg wahlberechtigte Menschen müssen den Zulassungsantrag für das Volksbegehren unterschreiben. Danach entscheidet das Innenministerium über die Zulässigkeit. Erst wenn diese Festgestellt wurde, startet das eigentliche Volksbegehren. Dieses ist dann erfolgreich, wenn innerhalb von zwei Wochen mehr als ein sechstel aller Wahlberechtigten in Baden-Württemberg durch ihre Unterschrift  vom Landtag die Zustimmung zum Gesetzentwurf verlangen. Nimmt der Landtag das Gesetz auch dann nicht an, kommt es zum Volksentscheid. Hier entscheidet dann die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger, vorausgesetzt diese umfasst mindestens ein Drittel der Wahlberechtigten.

 

 

Reinhard Winkler, Jeremias-Gmelin-Straße 10, 79424 Auggen, Tel.: 07631-14490 , Mail: 0763114490@t-online.de

Dora Pfeifer-Suger,  Britzinger Weg 24, 79379 Müllheim, Tel./Fax: 07631-173657, Mail: dora.pfeifer-suger@gmx.de