Bündnis 90 / Die Grünen
Ortsverband Müllheim-Neuenburg und Umgebung
www.gruene-muellheim-neuenburg.de
Müllheim,
den 4. Oktober 2005
Pressemitteilung
Grüne unterstützen Volksbegehren für
mehr Demokratie
Die Müllheimer Grünen unterstützen die Unterschriftenaktion
von Mehr Demokratie e. V. um über ein Volksbegehren Bürgerbegehren und
Bürgerentscheide auf Gemeindeebene zu erleichtern und auf Kreisebene zu
ermöglichen. Am 6. und 7. Oktober wird Mehr Demokratie e. V. mit einem Bus auf
dem Markgräfler Platz zu diesem Thema informieren und Unterschriften für einen
Zulassungsantrag für ein Volksbegehren sammeln.
„Es ist höchste Zeit, dass sich Bürgerinnen und Bürger
stärker an den wichtigen Entscheidungen in den Gemeinden und Landkreisen beteiligen
können. Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind Instrumente, die es der
Bevölkerung ermöglichen, Gemeinde- und Kreistagsbeschlüsse zu ändern oder
Entscheidungen herbeizuführen“, so
Bereits seit 1956 sind Bürgerbegehren und Bürgerentscheide
in Baden-Württemberg in der Gemeinordnung verankert. Doch die Hürden sind hoch,
der Anwendungsbereich stark eingeschränkt. Kurze Fristen, hohe
Abstimmungsquoren und viele Themenausschlüsse lassen in Baden-Württemberg 2/3
aller Bürgerbegehren scheitern. Die Landkreisebene ist völlig ausgeschlossen.
Hier sei Änderungsbedarf angesagt, fordern die Grünen. Doch auf diesem Gebiet
etwas zu ändern bedeute dicke Bretter zu bohren. Denn erst im Juli hätte die
CDU/FDP – Mehrheit im Landtag einen Gesetzentwurf abgelehnt, der gemeinsam von
SPD und Grünen eingebracht und in Zusammenarbeit mit Mehr Demokratie e. V.
erarbeitet worden war. Über ein Volksbegehren soll dieser Gesetzentwurf nun
erneut eingebracht werden.
Doch zuvor müsse harte Arbeit geleistet werden, so die
Grünen. 10 000 in Baden-Württemberg wahlberechtigte Menschen müssen den Zulassungsantrag
für das Volksbegehren unterschreiben. Danach entscheidet das Innenministerium über
die Zulässigkeit. Erst wenn diese Festgestellt wurde, startet das eigentliche
Volksbegehren. Dieses ist dann erfolgreich, wenn innerhalb von zwei Wochen mehr
als ein sechstel aller Wahlberechtigten in Baden-Württemberg durch ihre
Unterschrift vom Landtag die Zustimmung
zum Gesetzentwurf verlangen. Nimmt der Landtag das Gesetz auch dann nicht an,
kommt es zum Volksentscheid. Hier entscheidet dann die Mehrheit der Bürgerinnen
und Bürger, vorausgesetzt diese umfasst mindestens ein Drittel der
Wahlberechtigten.
Reinhard
Winkler, Jeremias-Gmelin-Straße 10, 79424 Auggen, Tel.: 07631-14490 , Mail: 0763114490@t-online.de