Antrag – Durchführungsvertrag Pebaco: Durchführungsvertrag Pebaco /Schwarzwaldstraße
1. Im Durchführungsvertrag wird der Nachweis der Baufinanzierung für das Gesamtprojekt bereits vor jeglicher Baumaßnahme – auch der Erdarbeiten gefordert.
Begründung: Es ist nicht nachvollziehbar warum die Stadt bei Ausbleiben des Finanzierungsnachweises eine riesige Baugrube für eine dreistöckigeTiefgarage als „Tiefbauruine“ riskieren soll.
2. Im Durchführungsvertrag wird das Einrichten von Funkantennen auf dem Dach des Gebäudes untersagt.
Begründung: Derartige Antennenanlagen verschandeln erfahrungsgemäß die Dachlandschaft erheblich.
Weiterhin bestehen seitens der Bürger erhebliche Vorbehalte gegen innerstädtische Funkanlagen
wegen Risiken des Elektrosmogs, insbesondere auch der neuen 5G – Technik.
Der Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung ist zu finden unter file:///C:/Users/Dora/AppData/Local/Temp/Vorhabenbezogener%20Bebauungsplan%20Nussbaumallee%20Schwarzwaldstrasse%20mit%20oertlichen%20Bauvorschriften%20gemaess%20P%2013a.pdf
Es lag auch noch ein Antrag der FWG mit weitergehenden Änderungsvorschlägen vor. Nachdem es sich abzeichnete, dass es keine Kompromisslösung geben wird, wurde der Tagesordnungspunkt vertagt.
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