Satzung: Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

13.04.2018: Unser Antrag 1.) wurde abgelehnt. Ähnlich wie beim Antrag zur Sanierung der Goethestraße hat sich gezeigt, dass es im Gemeinderat wenig Unterstützung für Menschen, die wenig Geld haben, gibt. Der zweite Antrag 2.) wurde zurückgestellt und soll in der Sitzung im Mai behandelt werden.

13.06.2018 Das Thema ist nicht vom Tisch. Es gibt da noch einen Dissens in der Frage, ob der Gemeinderat in der Sache zuständig ist. s. oben

10.04.2018 Änderungsanträge von ALM/GRÜNE zur Neufassung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften. Die Ausweitung Zeiten in denen im Auftrag der Stadt die Wohnung betreten dürfen halten wir für völlig unangemessen. Von 6.00 Uhr -22.00 Uhr greift zu stark in die Privatsphäre der Menschen ein und riecht nach Schikane.

  1. § 4, Abs. 10, Satz 1 soll in der bisherigen Fassung in die Neufassung der Satzung übernommen werden:  „Die Beauftragten der Stadt sind berechtigt, sie Unterkünfte in angemessenen Abständen und rechtzeitiger Ankündigung werktags in der Zeit von 9.00 Uhr 18.00 Uhr zu betreten“.

Begründung: Die Ausweitung der Zeiten, in der städtische Angestellte oder von der Stadt beauftragte ist nicht erforderlich. Die Zeit von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr ist völlig ausreichend.

  1. Die als Obdachlosenunterkünfte umgewidmeten Wohnungen in der Bärenfelstraße 10-12 sind zukünftig wieder als Mietwohnungen zu nutzen und die Bewohnerinnen und Bewohner in ein Mietverhältnis zu übernehmen.

Begründung: In den Wohnungen sind größtenteils Flüchtlinge untergebracht, die dort auch längere Zeit leben werden. Daher ist es angebracht sie als Mieter zu übernehmen. Die Unterbringung als Obdachlose hindert die Integration in unsere Gesellschaft. Zudem ist es wenig sinnvoll und auch nicht notwendig, immer mehr städtische Wohnungen in Obdachlosenunterkünfte umzuwidmen. Änderungsanträge Neufassung Obdachlosensatzung

Verwandte Artikel