Schwimmbadordnung – Badekleidung erneut im Gemeinderat am 28.05.2025

Am Mittwoch 28.05.2025 ist eine erneute Änderung der Badeordnung auf der Tagesordnung des Gemeinderats. Kinder bis 14 Jahren sollen von der Regelung, dass Badekleidung am Ellenbogen und am Knie enden muss, ausgenommen werden. Top 9.

https://meeting-mobile.de/mm/muellheim/ris_web.nsf/meeting_doc.xsp?documentId=91780BA3FF551927C1258C42003A34F6&action=openDocument

Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber nicht ausreichend. Ganzkörperbadeanzüge müssen grundsätzlich erlaubt sein. Die jetzige Regelung grenzt aus und diskriminiert Frauen, die aus Glaubensgründen Ganzkörperbadeanzüge tragen wollen. Das gleiche gilt für Frauen und Männer, die aus gesundheitlichen Gründen Sonnenschutzkleidung tragen. Ganzkörperbadeanzüge sind aus dem gleichen Stoff wie andere Badeanzüge und gelten als übliche Badebekleidung.

Die Schwimmbadordnung war auch Thema im SWR:

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/suedbaden/badekleidung-im-schwimmbad-100.html?at_medium=social&at_campaign=info%40swr.de

Neue Badeordnung – Burkini nicht erlaubt.

Diskussion über neue Badeordnung im Gemeinderat

Es war eine Diskussion um ein bisschen Stoff. Die Mehrheit des Gemeinderats stimmte für den Vorschlag der Verwaltung, wonach Badebekleidung über dem Knie und dem Ellenbogen enden muss. Unser Antrag s.u. wurde mit 14:11 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt.

Damit wird die bisherige Praxis weiter geführt. Muslimische Frauen und ihre kleinen Kinder sind auch weiterhin vom Baden im Müllheimer Schwimmbad ausgeschlossen. Betroffen sind auch Badegäste, die aus medizinischen Gründen Sonnenschutzkleidung tragen müssen. Das ist Ausgrenzung und Ausgrenzung ist Diskriminierung.

Als Begründung werden hygienische Gründe angeführt. Die Ausführungen dazu konnten nicht überzeugen. Die paar cm Stoff vom Ellenbogen bis zur Hand und vom Knie bis zum Knöchel sollen die Qualität des Badewassers gefährden. Echt zum Lachen, wenn es nicht so traurig wäre.

Antrag der Fraktion Grüne

Der Satz „Badebekleidung darf weder über die Ellenbogen noch über die Knie reichen“ wird gestrichen und durch den Satz „Ganzkörperbadeanzüge sind erlaubt“ ersetzt.

Begründung:

Die vorgeschlagene Regelung bedeutet Ausschluss bestimmter Personengruppen vom Schwimmbadbesuch und widerspricht dem Teilhabegrundsatz. Ausschluss bedeutet Ausgrenzung und Diskriminierung.

Betroffen sind in erster Linie muslimische Frauen, die aus Glaubensgründen nur mit Ganzkörperbadanzügen (Burkinis) das Schwimmbad besuchen können. Dies betrifft auch deren Kinder, die ohne ihre Mütter ebenfalls vom Schwimmbadbesuch ausgeschlossen sind.

Betroffen sind zudem Personen, die aus gesundheitlichen Gründen UV-Schutzkleidung tragen müssen.

Die Vorgabe, dass Badebekleidung am Ellenbogen und am Knie enden muss ist völlig unverständlich, da der Unterschied zur Ganzkörperbadebekleidung minimal ist.

Die Beschlussvorlage finden Sie hier unter Top 3

https://meeting-mobile.de/mm/muellheim/ris_web.nsf/meeting_doc.xsp?documentId=E2D459891285211EC1258BE70031204F&action=openDocument

https://www.badische-zeitung.de/burkinis-bleiben-im-muellheimer-freibad-verboten

Siehe auch unser Antrag vom Sommer 2024:

Siehe auch unser Antrag vom Sommer 2024:

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