Leider beharrt Bürgermeister Löffler weiterhin darauf, dass aus hygienischen Gründen lange, über Knie und Ellenbogen reichende Badekleidung aus hygienischen Gründen im Wasser nicht erlaubt ist. Es ist unglaublich, dass diese paar cm Stoff für die Wasserqualität ein Problem darstellen sollen.
Zumal für Männer die Kleiderordnung gelockert wurde und Bermudabadehosen erlaubt sind.
Leider wurde unser Antrag erneut von der Mehrheit des Gemeinderats abgelehnt. Es tut uns leid für die Betroffenen die durch diese unsinnige Regelung auch weiterhin vom Baden im Müllheimer Schwimmbad ausgeschlossen sind. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass das Müllheimer Schwimmbad für alle Menschen in Müllheim offen steht.
Antrag der Fraktion GRÜNE zu Top 9, Änderung der Badeordnung, der Stadtratssitzung am 28.05.2024
Wir beantragen: Die geplante Regelung in der Badeordnung, Kindern bis zum 14. Lebensjahr das Baden mit Badekleidung, die über Knie und Ellenbogen reicht, zu erlauben, wird auf alle Altersgruppen angewandt.
Begründung:
Die von der Verwaltung vorgeschlagene Änderung der Badeordnung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Aber eben ein zu kleiner Schritt. Mit dieser Änderung dürfen Kinder bis zum vollendeten 14 Lebensjahr in Ganzkörperbadekleidung im Müllheimer Schwimmbad ins Wasser gehen. Mit dem 15. Geburtstag greift dann wieder die starre Kleiderregel – obwohl sich am Körper oder an den hygienischen Anforderungen nichts geändert hat.
Ab dem 15. Geburtstag sind alle, die aus gesundheitlichen Gründen (UV-Schutz) oder aus Glaubensgründen Ganzkörperbadeanzügen tragen möchten oder müssen, vom Schwimmen im Müllheimer Schwimmbad ausgeschlossen.
Es sind hauptsächlich Frauen, vor allem Musliminnen, die durch diese Regelung betroffen sind und somit von der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft mit fragwürdigen Begründungen gehindert werden.
Die Badeordnung in ihrer aktuellen Form ist nicht neutral. Sie diskriminiert– wenn auch indirekt, aber dennoch sehr real.
In einer offenen, vielfältigen Stadtgesellschaft muss es möglich sein, dass alle Menschen – unabhängig von Religion, Herkunft oder gesundheitlichen Einschränkungen (UV-Empfindlichkeit) am öffentlichen Leben teilnehmen können. Und dazu gehört auch das Recht, zum Baden ins Schwimmbad zu gehen.
Es gibt keinen hygienischen oder sicherheitsrelevanten Grund, warum eng anliegende, ausdrücklich für das Schwimmen konzipierte Kleidung wie Burkinis oder UV-Badeanzüge, verboten sein sollten – schon gar nicht nur bei Erwachsenen.
Eine moderne Stadt erkennt Vielfalt nicht nur auf dem Papier an, sondern schafft die Bedingungen, dass alle Menschen teilhaben können – auch im Schwimmbad.
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