Die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung verpflichte alle politischen Ebenen barrierefreien Zugang zu „Einrichtungen und Diensten, die der Öffent-lichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen“ zu gewährleisten. Dies gilt für Gebäude, Straßen, Transportmittel, Einrichtungen in Gebäuden und im Freien, aber auch Informations-, Kommunikations- und andere Dienste. Dieser Anforderung müsse sich auch Müllheim stellen.
Antrag Barrierefreie Stadt

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