Am Mittwoch, 30. Juni steht der Forstwirtschaftsplan für 2022 auf der Tagesordnung des Gemeinderat. Es sind erneut umfangreich Fällungen im Eichwald und im Bergwald vorgesehen. So kann und darf es nicht weitergehen.

Antrag der Gemeinderatsfraktion ALM/GRÜNE zum Forstbetriebsplan 2022
Der Gemeinderat möge beschließen:
- Der Gemeinderat bekommt zukünftig stets nachvollziehbare und vollständige Informationen zu Vollzug und Planung der forstlichen Maßnahmen, sodass eine verantwortungsvolle Entscheidung des Gemeinderates möglich wird.
- Es wird jährlich ein Waldbegang mit den Gemeinderät:innen durchgeführt, bei dem die Flächen im Eich- UND Bergwald aufgesucht werden auf die die forstliche Planung im betreffenden Jahr fokussiert.
- Der bereits im vergangenen Jahr (2020) vom Gemeinderat beschlossene Runde Tisch wird zeitnah nachgeholt
- Die Zielsetzung für den Eichwald Müllheim wird unter Berücksichtigung seiner vielfältigen Funktionen und den aktuell zu erwartenden Klimaveränderungen zeitnah neu diskutiert, priorisiert und beschlossen.
- Bis dahin unterbleiben alle Fällarbeiten im Müllheimer Eichwald. Ausgenommen sind Maßnahmen der Verkehrssicherungspflicht sowie die Entnahme abgängiger Bäume.
Begründung
Zu 1 und 2)
Dem Gemeinderat liegen wiederholt keine vollständigen und nachvollziehbaren Informationen zu Vollzug und Planung vor. Eine tragfähige und verantwortungsvolle Entscheidung über den Sachverhalt ist ihm somit nicht möglich. Der Gemeinderat wird so in seiner Entscheidungs- und Kontrollfunktion „ausgehebelt“.
Zu 3 – 5)
Die aktuelle Forstplanung für den Müllheimer Eichwald ist mit Blick auf die aktuelle Klimaentwicklung nicht vertretbar. Durch die massiven Eingriffe wird das Waldökosystem auf mehrfache Weise gestört und langfristig geschädigt. Auch der Eichwald zeigt bereits Spuren des „neuen“ Waldsterbens. Durch ein Aufreißen des Kronendaches werden die Bestände destabilisiert und stärker der Trockenheit ausgesetzt und so letztendlich stark geschwächt. Durch die Entnahme geschädigter Bäume wird das Kronendach weiter aufgerissen, sodass Sonne und Hitze ungehindert auf die verbliebenen Bäume treffen und diese schädigen. Es entsteht ein Dominoeffekt, der durch Festhalten an gewohnten forstlichen Methoden nicht aufzuhalten ist.
Das Forstamt Staufen berücksichtigt in seinem Wirken die aktuelle forstfachliche Walddebatte nicht und arbeitet nach traditionellen, in Zeiten des Klimawandels jedoch überholten Methoden.
Abschließend sei festgehalten, dass eine Neudiskussion der Zielsetzung bereits aus rechtlichen Gründen wünschenswert wäre. Öffentliche Wälder dienen nach dem Bundesverfassungsgericht (BVG) insbesondere der Daseinsfürsorge und nicht der Sicherung von Absatz und Verwertung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse (Aus einem Zitat des BVG vom 31.05.1990 in einer Urteilsbegründung (2 BvR 1436/87, S. 39). Im Müllheimer Forsteinrichtungswerk wird die Zielsetzung genau andersherum beschrieben. Es ist damit verfassungswidrig.
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