Antrag KIV 

Die Fraktion AlM/GRÜNE beantragt im Gemeinderat die Einstellung einer kommunalen Inklusionsvermittlerin oder eines Inklusionsvermittlers (KIV).

Antrag:

Der Gemeinderat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, eine Teilzeitstelle für eine Inklusionsvermittlerin oder einen Inklusionsvermittler (KIV) zu schaffen und diese im Haushaltsplan für 2023 abzubilden. 

Begründung

Inklusionsvermittlerinnen bzw. Inklusionsvermittler (kurz KIV) sind Ansprechstelle für Bürgerinnen und Bürger in allen Bereichen der Inklusion. Sie bilden eine Schnittstelle zwischen Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung. 

KIV sollen das Bewusstsein für Vielfalt und Inklusion in der Bevölkerung schaffen und den Abbau von Barrieren unterstützen.

Tätigkeitsfelder eines KIV sind: 

  • Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung für Inklusion bei Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Arbeitgebern, Schulen, Kindergarten, Ämtern in der Verwaltung 
  • Identifizierung bestehender Barrieren und Mitarbeit bei Lösungsvorschlägen zur Gestaltung einer barrierefreien Gemeinde (z.B. bei Bauprojekten) 
  • Einbindung, Zusammenarbeit und Bündelung der Interessen behinderten Menschen und deren Angehörigen und gezielte Weitergabe an die Verwaltung 
  • Einbringung des Themas Inklusion in die Gremien 
  • Sicherung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Gemeinde 
  • Inklusive Gestaltung von Einrichtungen und Diensten des öffentlichen Lebens 
  • Initiierung von Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit rund um die Themenfelder Barrierefreiheit und Inklusion.

Inklusion ist ein Menschenrecht s. UN-Behindertenrechtskonvention.

Menschen mit Behinderung müssen die gleichen Möglichkeiten haben wie Menschen ohne Behinderung. Um das zu erreichen müssen alle Ebenen mithelfen. 

In vielen Gemeinden unseres Landkreises sind bereits KIV eingestellt worden. Die Ergebnisse und Berichte aus diesen Gemeinden sind durchweg positiv. 

Auch Müllheim sollte diesen Schritt gehen und eine Inklusionsvermittlerin oder einen Inklusionsvermittler einstellen. Die betreffende Person sollte von außerhalb der Verwaltung kommen. Einen Stellenanteil in eine Verwaltungsstelle zu integrieren halten wir nicht für sinnvoll. 

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